Prämie 2x ausbezahlt

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  • #65596
    syberl
    Mitglied

    Liebe Forenteilnehmer!

    Ich bin mir bewusst, dass das Prämientheme schon des öfteren vorkam, trotzdem bin ich verunsichert.

    Von einer Firma wurde im August für einige AN eine Prämie bezahlt (Vorjahre nicht), mit dem Hintergedanken, dass eine Prämie nochmals zumeist in doppelter Höhe im Dezember bezahlt wird. Diese Prämien ist nicht im Kollektivvertrag vorgesehen. Ob die Prämie schon im Vorjahr geplant war und im Budget berücksichtigt wurde, kann ich nicht sagen.
    Zusätzlich wurde folgender Text im August + Dezember am Lohnzettel ausgewiesen: Einmalige Prämie ohne zukünftigen Rechtsanspruch.
    Ob im kommenden Jahr eine Prämie bezahlt wird, ist noch nicht sicher.

    Da die Prämie 2x in unterschiedlicher Höhe bezahlt wurde, werden diese Prämien als laufender Bezug behandelt?

    Ist-Zustand: Die Verrechnung erfolgte als laufender Bezug.
    Wenn die Prämien als SZ zu behandeln ist, kann ich eine Aufrollung noch im Vorjahr machen, auch wenn BGN und L16 gesendet wurde?
    Ein Dankeschön im Voraus für die Antwort

    #73512
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Syberl!

    M.E. ist es eine Einmalprämie, welche 2 x ausbezahlt wird. Und dann nie wieder. SV-lfd. Lst-sonstiger Bezug

    Falls die Firma aber damit rechnet, die Prämie wird wiederholt ausbezahlt, sehe ich eine SV-Sonderzahlung.
    Z.B. Weihnachtsgeld: Wenn der DN nur ein Jahr im Unternehmen bleibt, ist die WR auch eine SV-SZ. Da wiederkehrend vereinbart, bzw. damit zu rechnen ist.

    Ich hatte bei einer GPLA ähnliches Thema:
    Am Jahresende wurde ein „Gewinnbonus“ ausbzahlt. Frewillig, einmalig etc.
    Na ich nehme es als Einmalprämie.
    Im Folgejahr wieder. Geschäftsführung versichert mir die Einmaligkeit. Ich rechne SV-laufend als Einmalprämie.
    Im 3. Jahr das gleiche. (ich war ein junger Lohnverrechner und traute mich nicht zu widersprechen 🙂 )
    Erst ab dem 4. Jahr habe ich es als SV-SZ genommen.
    Prüfer meinte, ich hätte dies schon ab dem 3. Jahr machen müssen und schrieb SV Beiträge vor (wenn SV SZ Bemessung noch nicht erschöpft war).

    lg
    Martin
    D.h. Eimalprämie max. 2 x. Ab der dritten Auszahlung SV-SZ.

    #73566
    syberl
    Mitglied

    Servus Martin!
    Ein verspätetes Dankeschön!

    LG Syberl

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