Liebe Forummitglieder!
Ich hab heute für einen DN eine Vormerkung einer Verpfändung von einer Bank bekommen.
Es heißt im Text, dass hingewiesen wird, dass sowohl exekutive als auch vertragliche Pfandrechte, die später einlangen, gegenüber dem vorliegenden Pfandrecht nachrangig sind.
Zurzeit liegt für den DN keine Pfändung vor. Die Zahlung soll auch erst dann erfolgen, wenn der DN seinen Zahlungen nicht mehr nachkommt.
Meine Frage ist nun, ob diese Vormerkung auch gegenüber einer gerichtlichen Exekution an 1. Stelle stehen würde.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße von Sigrid