Pfändung mit Vorschuss

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  • #64159
    Conny
    Teilnehmer

    Hallo!
    Hatte noch nie eine Gehaltspfändung und nun ist folgender Fall eingetreten:

    Eine Mitarbeiterin bekam am 28. Jänner einen Gehaltsvorschuss in Höhe von EUR 1.500 mit der (schriftlichen) Vereinbarung, dass dieser Vorschuss mit dem Urlaubsgeld im Mai ausgeglichen wird. Gestern kam nun die Exekution…

    Bekommt nun mein Vorschuss einen eigenen (1.) Rang und wird zuerst getilgt oder muss ich zuerst die Exekution abbezahlen?
    Wie gehe ich überhaupt vor?
    Ich habe erstmal die Drittschuldnererklärung ausgefüllt, den pfändbaren Betrag errechnet und diesen Betrag bezahle ich dann monatlich (immer am Ende des Monats?) an den Gläubiger. Stimmt diese Vorgehensweise?

    #70238
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Konni!

    Bevor ich hier einen Roman einsetze, schau dir bitte die Seiten 1183 – 1186 aus „PV in der Praxis“ von W.+H. Ortner (Stand 1.1.2008) an.
    Hier findest du die Antwort auf deine Frage.

    LG

    #71118
    Astrid
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hab ein Problem bzw eine Frage!

    Hab bei einer Mitarbeiterin einen mtl. Vorschuss und nun eine Pfändung. Wovon muss ich den Vorschuss einbehalten? Vom unpfändbaren Teil oder vom Abzug?

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    Grüße Astrid

    #71129
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Astrid!

    Siehe Bsp. 228 im „großen“ Ortner.

    LG

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