Hallo!
Hatte noch nie eine Gehaltspfändung und nun ist folgender Fall eingetreten:
Eine Mitarbeiterin bekam am 28. Jänner einen Gehaltsvorschuss in Höhe von EUR 1.500 mit der (schriftlichen) Vereinbarung, dass dieser Vorschuss mit dem Urlaubsgeld im Mai ausgeglichen wird. Gestern kam nun die Exekution…
Bekommt nun mein Vorschuss einen eigenen (1.) Rang und wird zuerst getilgt oder muss ich zuerst die Exekution abbezahlen?
Wie gehe ich überhaupt vor?
Ich habe erstmal die Drittschuldnererklärung ausgefüllt, den pfändbaren Betrag errechnet und diesen Betrag bezahle ich dann monatlich (immer am Ende des Monats?) an den Gläubiger. Stimmt diese Vorgehensweise?