Pfändung Jugendamt

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    Beiträge
  • #63057
    Caroline
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    habe vom Jugendamt eine Pfändung hereinbekommen, mit so einem unklaren Verweis, dass ich vorrangig pfänden muss. Es gibt schon mehrere andere Pfändungen. Wie muss ich da jetzt vorgehen?????

    Schönen Abend,
    Caro

    #67824
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Caro!

    Die anderen vorrangigen Pfändungen sind alles keine Unterhaltspfändungen?
    Von dem gehe ich mal aus.

    Die Pfändung im 1. Rang verändert sich nicht. (Zahlung bleibt gleich zB 200 Euro) Für die Pfändung vom Jugendamt siehst du nun in der Tabelle 2am nach. Das Kind das die Pfändung beim Jugendamt beantragt hat, darf bei den Unterhaltspflichten in dieser Tabelle nicht mehr berücksichtigt werden. (also wenn er nur dieses eine Kind zum erhalten hat, dann 0 Unterhaltspflichten in der 2am Tabelle)
    Du errechnest nun den pfändbaren Betrag für die Unterhaltsexekution. Sagen wir es kommt 600 Euro raus. Da es aber nun auch im 1. Rang eine Pfändung gibt – ziehst du nun die Zahlung der Pfändung im 1.Rang ab (600-200=400) und überweist diesen Betrag (400) an das Jugendamt.

    Liebe Grüße
    Andrea

    #67825
    Patrick
    Teilnehmer

    Hallo Caroline!

    Vereinfacht gesagt:
    Wenn es um den Unterhalt geht, wird das Exitenzminimum um ca 15% reduziert (=> dieser Betrag wird nur für den Unterhalt verwendet).
    Wen du schon Exekutionen hast und nun auch noch der Unterhalt (ich gehe davon aus es geht nur um ein, dein einziges, Kind) exekutiert wird, kannst du damit rechnen, das dir ca. 2/3 von deinem derzeitigen Existenzminimum bleiben!
    Bsp: Netto € 1.000,–
    Existenzmin. bei „normalen“ Pfändungen: 780,–
    Existenzmin. bei Unterhaltspf.: bleiben dir nun ca. € 590,–
    Wenn du Nettogehalt+FamStand+Kinderanzahl postes schreibe ich dir gerne die neuen Beträge hinein!

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