Pendlerpauschale

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  • #64179
    susannekern
    Mitglied

    Hallo,

    In der Erklärung zur Berücksichtigung des PP (L 34) heißt es:
    „Wenn Sie an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum ein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, dann steht Ihnen nicht die Große PP, sondern ab einer Entfernung von 20 km die Kleine PP zu.“

    Was bedeutet „Hälfte der Arbeitstage“? Es wird ja immer von „mehr als 10 Tage“ gesprochen!
    Laut Erklärung würde das ja bedeuten, dass ein Dienstnehmer, der z.B. nur einen Tag pro Woche beschäftigt ist und eine Strecke von mind. 20 km hat, zumindest Anspruch auf die Kleine PP hat. Stimmt das? Oder keine PP, da weniger als 10 Tage im Monat?

    Und wie funktioniert das, wenn ein Dienstnehmer 2 Dienstverhältnisse hat?
    ZB. 3 Tage pro Woche einfache Strecke 25 km zumutbar und 2 Tage pro Woche 45 km unzumutbar?
    Nur Anspruch auf die Kleine PP für die kürzere Strecke?

    Danke für eure Unterstützung,
    Susanne

    #70280
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Fall 1: DN nur ein Tag beschäftigt –> keine PP!
    Fall 2: Kleine PP für die kürzere Strecke.

    LG

    #70511
    HetfleischM
    Teilnehmer

    Guten Morgen

    Frage:

    Eine ungarische Staatsbürgerin wohnt in Ungarn und fährt jeden Tag 54km in die Arbeit (eine Bank in Österreich).
    sie bekommt die große PP. Der dortige PV hat ihr ausgerechnet, dass sie ca. 7 Euro pro Monat (wegen der PP) mehr
    bekommt.

    Jetzt meine Frage.
    Bezieht sich die PP nur ab der Österr. Grenze? oder gilt ganz normal vom Wohnplatz zum Arbeitsplatz? lt Tabelle stünden ihr € 196,75 zu… (Arbeitserlaubnis etc… natürlich vorhanden)

    Liebe Grüße
    Manuel

    #70512
    biggi
    Teilnehmer

    Die Pendlerpauschale verringert die Steuerbemessung.

    Was daher für jeden herausschaut, hängt von seinem Lohn/Gehalt ab. Besonders bei niedrigen Einkünften, wo auch ohne Pauschale wenig Steuer bezahlt wird, kann nicht viel verringert werden.

    Wenn ich mich richtig erinnern kann, gibt es aber ab diesem Jahr einen Pendlerzuschlag, der bei der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt wird, also eine Negativsteuer für Pendler.

    Lieben Gruß

    Biggi

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