Parkplatzmiete Bruttoabzug vs. Nettoabzug?

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  • #64502
    personaler
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe eine Frage bezüglich Parkplatzmiete, welche ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verrechnet!

    Sachverhalt:
    Eine Firma hat ein Grundstück vor der Firma, welches den Mitarbeitern gegen eine Gebühr als Parkplatz angeboten wird. Nach Abklärung mit dem Finanzamt unterliegt dieser „Parkplatz“ keinem Sachbezug da das Kriterium der Parkraumbewirtschaftung fehlt.
    Kann man nun im Umkehrschluss von einem Bruttoabzug (grob gesagt: Bruttogehalt-Parkplatzmiete=Nettogehalt*Steuer) oder ist die Miete nach der Besteuerung, also vom Nettogehalt abzuziehen?
    Wäre schön, wenn jemand sich da auskennt oder damit Erfahrung hat!

    Lie´be Grüße,
    Julia

    #70953
    stevenson
    Mitglied

    Ich sage mal vorsichtig: Abzug vom Nettogehalt, d.h. keine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage. Was anderes wäre es, wenn ein Sachbezug für den Parkplatz vorliegt. Auch ist kein Kostenbeitrag zum KFZ darin zu erblicken. Wobei: da gibt es schon wieder eine Gestaltungsmöglichkeit: der AG sollte das als Kostenbeitrag für das KFZ titulieren, dann ist ein Abzug vom monatlichen Sachbezug möglich.

    #70966
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Julia + Stefan!

    Ich bin mir hier absolut sicher, dass der Abzug vom Netto erfolgen muss.
    Den restlichen Ausführungen von Stefan ist nichts hinzuzufügen – Super!

    LG

    #71010
    personaler
    Teilnehmer

    Vielen Dank!
    LG Julia

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