ÖBB Vorteilscard = Sachbezug ???

Startseite Foren Sachbezug ÖBB Vorteilscard = Sachbezug ???

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63041
    erwin
    Teilnehmer

    Hallo,

    weiß hier jemand, ob ein steuerpflichtiger und/oder sv-pflichtiger sachbezug vorliegt, wenn der dienstgeber dem dienstnehmer eine öbb-vorteilscard zahlt??
    ist dies genauso zu handhaben wie die wiener-linien jahreskarte, nämlich lst-pflichtig ja, sv-pflichtig nein??

    danke!
    erwin

    #67801
    Patrick
    Teilnehmer

    Der Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ist beitragsfrei! Hier kann Dir Dein Dienstgeber keinen Sachbezug ansetzten!

    #68096
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Erwin,
    hallo Patrick,
    an mich wurde ebenfalls die Frage gestellt, ob ein Sachbezug vorliegt, wenn der DG dem DN die Vorteilscard bezahlt. Es handelt sich bei dieser Karte ja nicht um einen Kostenersatz für einen bestimmten Aufwand in der herkömmlichen Form.

    Gibt es dazu noch Erfahrungswerte von anderen Kollegen?

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #68104
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Forum-Familie!

    Dazu aus den LSt-RL die RZ 222c:

    Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, stellt von vornherein einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der mit dem üblichen Mittelpreis am Verbrauchsort (§ 15 Abs. 2 EStG 1988) anzusetzen ist.
    Das ist jener Wert, den jeder private Konsument für die Jahresnetzkarte zu zahlen hat.
    Kostenersätze des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Kosten für allfällige berufliche Fahrten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei können je nach Dauer der Reise und der dafür zurückgelegten Fahrten die Kosten zum jeweils günstigsten Tarif (Einzelfahrscheine, Wochen-, Monatskarte), höchstens jedoch bis zur Höhe
    des steuerpflichtigen Sachbezuges berücksichtigt werden.
    Verbietet der Arbeitgeber die private Verwendung der Jahresnetzkarte, dann liegt nur dann kein Sachbezugswert vor, wenn dieses Verbot entsprechend kontrolliert wird (siehe Rechtsprechung zur Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ, Rz 177). Eine derartige Kontrolle ist gegeben, wenn die Jahresnetzkarte nur für dienstliche Fahrten ausgefolgt und anschließend wieder nachweislich hinterlegt wird.
    Werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im Jahresdurchschnitt nachgewiesen und dafür keine Kostenersätze gezahlt,
    so ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung kann auf die Bereitstellung einer Jahresnetzkarte (z.B. ÖsterreichCard der ÖBB) nicht angewendet werden, weil bei Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, die Summe der Dienstfahrten jeweils den Wert der Jahreskarte abdeckt und die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (siehe auch Rz 714).

    Schöne Grüße (und endlich gute Nacht!)

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.