Hallo! Hier eine Info für die Allgemeinheit!
Für mich war bei der Neuregelung noch unklar, ob diese mit Stichtag 01.01.08 anzuwenden ist oder ob es nur für Mamas anzuwenden ist die ab 01.01.08 in Mutterschutz gehen.
Habe meine Unklarheit nun mit der WK Sbg. & SGKK abgeklärt. Folglich ist für Altfälle (zB Mutterschutz ab 15.12.07) weiterhin die alte Regelung = Bemessungsgrundlage Monat vor Eintritt des Versicherungsfalles zum anwenden. (auch 2008)
Und bei Mutterschutz ab 01.01.08 ein Durchschnitt der letzten 3 Monaten zuzüglich der aliquoten Sonderzahlungen…
Frohes Lohnverrechnen, liebe Grüße
Andrea