Nachzahlung Gehaltspfändung – vom DN zurückfordern

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  • #64134
    aphrodite
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wir hatten vor kurzem folgendes Problem im Unternehmen: Im Juli haben wir vom Finanzamt eine Gehaltspfändung für einen unserer DN erhalten und bis auf Weiteres auch durchgeführt.

    Ende Oktober hat uns dann der DN einen gerichtlichen Bescheid vorgelegt, indem das FA eine Einstellung der Pfändung gegenüber dem DN beantragt. Daraufhin haben wir die Gehaltspfändung eingestellt. Der DN ist Mitte Dezember aus dem Unternehmen ausgeschieden.

    Ende Jänner hat uns das FA nun kontaktiert und die Nachzahlung der Gehaltspfändung von November bis Mitte Dezember eingefordert. Für uns zu diesem Zeitpunkt völlig unverständlich. Nach langem hin und her hat sich dann herausgestellt, dass es zwei unterschiedliche Pfändungen über die idente Summe gegeben hat – eine direkt vom Finanzamt und eine gerichtliche, eingebracht vom Finanzamt. Bis dato wussten wir nicht, dass es sowas gibt.

    Der uns vom DN vorgelegte gerichtliche Bescheid wäre gar nie für unsere Hände bestimmt gewesen. Wir vermuten nun, dass der DN uns diesen Bescheid über die zweite Pfändung als Täuschungsmanöver zukommen hat lassen, um einer Pfändung für die letzen beiden Monate zu entgehen.

    Den geforderten Betrag vom FA, für den wir ja haften, haben sofort beglichen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Aber können wir diesen Betrag nun vom DN zurückfordern? Hat jemand Erfahrung damit bzw. könnte mir weiterhelfen?

    Vielleicht hätte auch jemand einen Tip für einschlägige, benutzerfreundliche Literatur zu diesem Thema.

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    #70183
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo aphrodite!

    Nein, leider.
    Bei diesem Thema wird man wohl schon fast einen Juristen brauchen, speziell deshalb, weil bei solch Einzelfällen immer jedes Detail zählt.
    Darum vermute ich fast, dass man übers Forum nicht helfen kann, außer es hat eventuell jemand schon Erfahrungen in so einem „blöden“ Fall.

    LG

    #70186
    aphrodite
    Teilnehmer

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Aber es kann ja zumindest nicht schaden, einmal mit einem bösen Brief beim DN die Summe zu urgieren und rechtliche Schritte anzudrohen? Was meint ihr?

    #70196
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Das wäre auf jeden Fall zu empfehlen.

    LG

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