Hallo liebes Forum,
nach langer Zeit melde ich mich wieder mal mit einer heiklen Frage:
Die Dienstnehmer (Güterbeförderung) beginnen täglich um 3 – 4 Uhr früh zu arbeiten und machen regelmäßig auch Überstunden. Eine Kollegin hat die Auskunft erhalten, dass bei einem regelmäßigen Arbeitsbeginn zu diesen Zeiten keine 100%igen Überstunden anfallen. Allerdings meint der GKK-Prüfer, dass das sehr wohl 100%ige ÜH sind, sobald der Dienstnehmer über 173 Stunden im Monat kommt. Bis dato haben wir das nur mit 50%igen ÜH abgerechnet.
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wo ich das mit den 173 Stunden in der Literatur finde?
Ich wäre euch sehr dankbar.
LG Daniela