Nachtüberstunden mit 50%

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  • #65070
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    nach langer Zeit melde ich mich wieder mal mit einer heiklen Frage:

    Die Dienstnehmer (Güterbeförderung) beginnen täglich um 3 – 4 Uhr früh zu arbeiten und machen regelmäßig auch Überstunden. Eine Kollegin hat die Auskunft erhalten, dass bei einem regelmäßigen Arbeitsbeginn zu diesen Zeiten keine 100%igen Überstunden anfallen. Allerdings meint der GKK-Prüfer, dass das sehr wohl 100%ige ÜH sind, sobald der Dienstnehmer über 173 Stunden im Monat kommt. Bis dato haben wir das nur mit 50%igen ÜH abgerechnet.

    Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wo ich das mit den 173 Stunden in der Literatur finde?

    Ich wäre euch sehr dankbar.

    LG Daniela

    #72407
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Ich sehe das so:
    Wenn die DN so eine Normalarbeitszeit haben (also z.B. ab 3 Uhr früh), dann können die Überstunden erst NACH Überschreiten der täglichen oder wöchentlichen NAZ anfallen (also immer „hinten“ und nicht „vorne“).
    Überstunden vor Beginn der NAZ kommen höchst selten vor.

    Natürlich müsste man sich die tatsächliche Konstellation genau ansehen, um exakt auf deine Frage eingehen zu können.

    LG

    #72412
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für deine Antwort.

    Wenn sie also von 3:00 – 13:00 Uhr arbeiten, habe ich eine 50%ige Überstunde pro Tag. 5x pro Woche haben die DN diesen Dienst. Also habe ich nie eine 100%ige Überstunde. Sehe ich das richtig?

    Wenn jetzt einer noch zusätzlich am Samstag arbeitet, dann habe ich von 3:00 – 6:00 Uhr Nachtarbeit und alles was danach ist normale Überstunden mit 50%.

    Ich bin mir da sehr unsicher, und wäre froh, wenn Du mir bestätigen könntest, das ich das richtig sehe.

    Danke. Daniela

    #72413
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Sehe ich auf alle Fälle auch so.

    Der Samstag stellt dann zur Gänze Überstunden dar, jene Zuschläge von 3 bis 7 Uhr früh sind dann natürlich steuerfrei gem. § 68/(1) EStG, also drei 100%ige und ein 50%iger Zuschlag.

    LG

    #72414
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!

    Daniela

    #72416
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Sehr gern.

    LG

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