Au-pair-Kräfte sind als klassische Dienstnehmer bei der Sozialversicherung zu melden. Mit der neuen Regelung unterliegen die volle freie Station und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht der Beitragspflicht. So kann die Au-pair-Kraft aufgrund der geringen Arbeitstunden als „geringfügig Beschäftigte“ angemeldet werden. Für die Au-pair-Kraft müssen 1,4 % Unfallversicherung und 1,53% MVK-Beiträge bezahlt werden. Und um diese geht es in meinem Anliegen. Die Au-pair-Kraft ist aus Kirgisien. Bis sie den Anspruch auf Auszahlung der „Abfertigung Neu“ erwirbt, ist sie nicht mehr in Österreich und es ist unwahrscheinlich, dass sie diese einfordern wird. Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass die Au-pair-Kraft erst nach 3 Jahren die Auszahlung der Beiträge beantragen kann. Gibt es nicht eine andere Möglichkeit dieser Au-pair-Kraft die „Abfertigung Neu“ zukommen zu lassen? Es könnten doch in so einem Fall die 1,53% direkt dem Dienstnehmer ausbezahlt werden. Den meines Erachtens freut sich über diese Fälle nur die Versicherung; der Dienstgeber bezahlt aber der Dienstnehmer?
Danke für jede Anregung
Maria