MV Beitrag Wiedereintritt

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    Beiträge
  • #63378
    catwisel11
    Teilnehmer

    Ich habe einen Arbeiter welcher vor mehr als 1 Jahr länger als 1 Monat im Betrieb beschäftigt war u. somit MV Beitragspflicht gegeben war. Danch ist er noch einmal von 1 Woche beschäftigt gewesen, daher keine MV Pflicht. Jetzt ist er aber wieder bei uns und das länger als 1 Monat.

    Meiner Meinung nach ist ab dem 1. Tag MV Pflicht gegeben. Ist dies korrekt?

    1.2.2006 – 31.05.2006 MV Pflicht ab 1.3.2006
    1.9.2006 – 8.9.2006 keine MV Pflicht da unter 1 Monat
    3.9.2007 – laufend MV ab 3.9.?

    Danke

    #68546
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo catwisel11!

    Siehe dazu den BMVG-Fragen-Antwort-Katalog, Frage 22 §6 Beispiel 2

    MV-Beitragspflicht ab 03.10.2007. Alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der letzten 12 Monate ab Wiedereintritt sind zu prüfen, für das Arbeitsverhältnis September 2006 bestand jedoch keine MV-Beitragspflicht, das MV-pflichtige DV bis 31.05.2006 ist nicht relevant.

    Lg Andrea

    #68549
    catwisel11
    Teilnehmer

    Danke für die rasche Hilfe.

    LG Sabine

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