MV Beitrag fallweise Beschäftigte

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  • #65669
    b.wohland
    Teilnehmer

    Folgender Sachverhalt bei dem eine 2. Meinung echt hilfreich wäre:

    – Bei fallweisen Beschäftigten kann ja grundsätzlich nie MV Beitrag fällig werden, da ja das 1. Monat nie überschritten wird – Ist mir klar – jetzt mein Problem.

    – Ferialarbeiter beschäftigt von zb. 01.07. – 15.08. – MV pflichtig da Beschäftigungsverhältnis länger als ein Monat – Anschließend fallweise Beschäftigung unterjährig zb. 2 Tage im September, 1 Tag im Oktober und 3 Tage im Dezember.

    Ist nun bei dieser fallweisen Beschäftigung ein MV – Beitrag abzuführen ? Da er innerhalb eines Jahres schon mal MV pflichtig war.

    #73668
    biggi
    Teilnehmer

    Weitere BV’s innerhalb eines Jahres sind ab dem 1. Tag MV-pflichtig, wenn sie prinzipiell MV-pflichtig sind. Die fallweisen Beschäftigungen sind somit nicht MV-pflichtig.

    Biggi

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