MV bei freien Dienstnehmer – mit mehr als 25% Beteiligung

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  • #64883
    andreat
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wir stehen vor folgendem Problem:

    Wir haben eine freie DN die mit mehr als 25% am Unternehmen beteiligt ist, aber im freien Dienstverhältnis nicht als Geschäftsführerin tätig ist.

    Nun unsere Frage: Muss für die DN MV abgeführt werden? Sie ist ASVG versichert und wir glauben daher, dass sie dem BMVSG unterliegt, unabhängig von der Beteiligung.

    Bitte um Rückmeldung ob wir richtig liegen.

    Vorab schon vielen Dank für die Unterstützung.

    Lg
    Andrea

    #71881
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Meines Erachtens auf alle Fälle ja, siehe § 1 Abs. 1a BMSVG (die Beteiligung sollte da keine Rolle spielen).

    (1a) Die Bestimmungen des 1. und 2. Teiles und § 48 Abs. 1 gelten für freie Dienstverhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, für freie Dienstverhältnisse von geringfügig beschäftigten Personen (§ 5 Abs. 2 ASVG) sowie für freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen mit der Maßgabe, dass ….

    LG

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