Mutterschutz – verspäteter Antritt aufgrund Unkenntnis

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63201
    susann82
    Mitglied

    Liebe Forumgemeinde!

    Eine Arbeiterin (geringfügig) hat verspätet von ihrer Schwangerschaft erfahren. Aufgrund der nun vorgelegten Arztbestätigung ist das voraussichtliche Entbindungsdatum der 01.05.2007. Somit wäre der Beginn der Schutzfrist bereits am 06.03.2007 gewesen.
    Die Dienstnehmerin trat den Mutterschutz allerdings aufgrund der Unkenntnis ihrer Schwangerschaft erst am 28.03.2007 an.

    Muss der Dienstgeber nun die Bezüge bis zum gesetzlichen Beginn zurückrechnen (also Auszahlung lfd. + SZ nur bis 05.03.) oder beginnt der Mutterschutz erst mit dem tatsächlichen Antritt am 28.03.?

    Auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (wurde von ihr beantragt) muss ja der letzte Arbeitstag eingetragen werden, oder?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Meinungen zu diesem Thema!
    LG Susanne

    #68133
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Es gibt immer wieder Dinge in der PV, die eigentlich „nicht sein dürfen“.

    Bei solch tollen Fällen wie deinem stößt so ein Forum wahrscheinlich an seine Grenzen, wenn nicht zufällig irgend jemand den gleichen Fall schon einmal hatte.

    Wahrscheinlich ist es für dich am besten, die Vorgangsweise mit der zuständigen GKK abzustimmen; ich werde parallel noch versuchen, Meinungen zu deinem Fall einzuholen.

    LG und schönes Wochenende

    #68156
    susann82
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Danke für Deine Bemühungen!

    Ich war am Montag auf einem Seminar zum Thema „Mütter“ und habe dort die Auskunft bekommen, dass die Schutzfrist mit dem tatsächlichen Antritt beginnt und sich dann nach der Entbindung entsprechend verlängert.

    LG Susanne

    #68184
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Ich habe von einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK folgende Auskunft bekommen (ist mit der Leitung der OÖ. GKK abgestimmt):

    Beginn der Schutzfrist bleibt der Beginn der 8.Woche vor der voraussichtlichen Entbindung, somit der 6.3.2007.

    Eine Rückrechnung der Bezüge durch den Dienstgeber hat nicht zu erfolgen- Beginn Mutterschutz 6.3.2007; Weiterbezahlung der Bezüge durch den DG bewirkt ein Ruhen des WG bis 27.3.2007; WG wird bezahlt ab 28.3.2007; auf der A+E Bestätigung muss als letzter Arbeitstag 27.3.2007 eingetragen werden; Als Bezüge sind die Monate 12/06,1 und 2/07 anzugeben.

    Bermerkung noch von mir: Somit verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung NICHT!

    Schöne Grüße

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