Mutterschutz – geringf. Beschäftigte

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  • #63331
    urks
    Mitglied

    Hallo,

    wie gehe ich vor, wenn eine geringf. beschäftigte DN auf Grund einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen DG Anspruch auf Wochengeld hat?
    Bei „meinem“ Klienten ist sie nur geringf. beschäftigt, Anspruch auf Wochengeld besteht ab 20.7. – behandle ich sie wie eine Vollversicherte und melde sie erst 8 Wochen nach der Geburt rückwirkend nur mit „Entgelt-Ende“ ab (und das DV bleibt aufrecht)? Oder ist sie bei meinem Klienten per 19.7. komplett abzumelden – auch mit arbeitsrechtlichem Ende?

    Vielen Dank!

    #68418
    Martin
    Teilnehmer

    hallo urks!

    auch geringfügig Beschäftigte Frauen erhöhen in der Zeit des Beschäftigungsverbots ihren Urlaubsanspruch.
    Deshalb Abmeldung wie eine „Vollversicherte“.
    MV sollte auch für diese Zeit bezahlt werden.

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