Mutterschaftsaustritt

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    Beiträge
  • #63291
    urks
    Mitglied

    Hallo,

    ich habe eine Dienstnehmerin abzurechnen, die seit 2002 in Karenz ist.
    2004 und 2006 kamen das zweite, bzw. dritte Kind.
    Aus dem Jahr 2002 sind noch Urlaubstage offen.
    Bei der Berechnung der UEL bin ich mir jetzt unsicher, ob die DN für alle drei Schutzfristen (die zweite und dritte Schutzfrist fielen jeweils in die vorangegangene Karenz) Anspruch auf Urlaubstage hat.

    Vielleicht kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank!

    #68329
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo urks!

    Da es sich hier streng genommen nicht um Karenzen handelt, sondern immer wieder um „Mutterschutz“, wird auch für die zweite und dritte Schutzfrist ein Urlaubsanspruch erworben.

    Siehe dazu § 15f/(2) MSchG, der nur von KARENZ spricht.

    Liebe Grüße

    #68335
    urks
    Mitglied

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.

    mfg
    R.

    #68345
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo R.,

    keine Ursache – sehr gern geschehen.

    LG

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