monatliche Prämie für ppa

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  • #64387
    whiteflag
    Mitglied

    Hallo!

    Ich habe eine Frage betr. einer monatlichen „Prämie“ für die Übernahme der Prokura:

    Für die Übernahme der Prokura wurde ein monatlicher Betrag von € 1.000 zusätzlich zum Gehalt vereinbart.
    Dieser Betrag ist monatlich als Prämie auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Bei der Abrechung Juni ist diese „Prämie“ nicht Bestandteil für das Urlaubsgeld, sondern nur das laufende/bisherige Gehalt.

    Meine Fragen:
    Hat die Auszahlung als laufende Prämie Vorteile, wie günstigere SV oder Erhöhung des Jahressechstels?
    Ist es korrekt, dass eine lfd. Zahlung nicht Bestandteil der SZ ist?

    Herzlichen Dank und lg

    #70732
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo whiteflag,

    was sagt denn der KV zur Berechnung der Sonderzahlungen? Wenn das Grundgehalt maßgebend ist, gehört die Prämie nicht in die Sonderzahlungen gerechnet. Ist vom Monatsgehalt die Rede, dann sind bestimmte – im KV meist aufgezählte – i.d.R. monatlich gleichbleibende Bezugsbestandteile einzubeziehen (z.B. bei Handelsangestellten Mindestprovisionen, fixe Zulagen u.ä.). Gilt das Monatsentgelt, sind überhaupt alle Bezugsbestandteile einzurechnen.

    Grundsätzlich erhöht die laufende monatliche Prämie Dein Jahressechstel. Wie sich das bei Dir konkret auswirkt und ob es nicht sinnvoller wäre, die Jahresprämie auf 14 mal auszuzahlen, kann man ohne nähere Angaben zu Deinen anderen Bezügen (Gehalt, Mehr-/Überstunden, Sachbezüge, über das 13.+14. Gehalt hinausgehende Sonderzahlungen etc.) nicht definitiv sagen.

    LG
    Mathias

    #70744
    whiteflag
    Mitglied

    hallo matthias,

    danke für deine antwort. könntest du dir die folgenden passagen aus dem kv bitte durchsehen:

    gemäß kv:
    Abs. 2 „Allen Angestellten gebührt – neben dem 13. Monatsgehalt – einmal in jedem Kalenderjahr ein Urlaubszuschuss als 14. Monatsgehalt in Höhe des im Monat der Auszahlung gebührenden Monatsgehaltes.“
    weiters
    Abs. 7 „Über das 13. Gehalt hinausgehende Zahlungen können auf das 14. Gehalt angerechnet werden, doch gelten Leistungs-, Erparnis- oder Erfolgsprämien, die im Hinblick auf eine bestimmte Leistung einmal oder mehrmals jährlich ausbezahlt werden, ferner echte Bilanzgelder, die nur den einzelnen Angestellten für die Mitarbeit bei der Bilanzerstellung gewährt werden, nicht als Sonderzahlungen iSd Abs.2“

    ist damit die monatliche prämie, die als vergütung für die übernahme der prokura bezahlt wird, nicht in die sz miteinzubeziehen?
    und dann noch etwas:
    es wurden bis april überstundenpauschale (echte; extra ausgewiesen) bezahlt und auch in den vorjahren beim 13. u. 14. gehalt berücksichtigt. ab mai ist die überstundenpauschale gestrichen (es werden auch keine überstunden bezahlt). jetzt stellt sich die frage, ob nicht ein durchschnitt des pauschales im urlaubsgeld berücksichtigt werden muss oder ist es somit ab streichung kein gehaltsbestandteil mehr?

    besten dank im voraus u. lg

    #70745
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    Dein KV bemißt die Sonderzahlungen nach dem Monatsgehalt. Unter Monatsgehalt werden im Regelfall die für die Normalarbeitszeit zustehenden festen Bezüge verstanden, also das Grundgehalt, fixe Zulagen, eine Mindestprovision etc. Leistungsbezogene Entgeltbestandteile wie Mehrstunden, Überstunden (auch Überstundenpauschalen), Umsatzprovisionen, Leistungsprämien etc. werden dann nicht in die Sonderzahlungen einbezogen.

    Ich würde daher dazu tendieren, daß in Deinem Fall die fixe monatliche Prämie in die Sonderzahlung eingerechnet gehört. Um das definitiv zu beantworten, müßte man sich ergänzend die Vereinbarung einmal ansehen, die der Prämienzahlung zugrundeliegt.

    So wie ich den von Dir zitierten Auszug aus dem KV verstehe, hätte die Überstundenpauschale gar nicht in die Sonderzahlungen einbezogen werden müssen (außer es war so vereinbart oder entsprach betrieblicher Übung). Da Du die Pauschale jetzt nicht mehr bekommst, der KV aber auf das im „Monat der Auszahlung“ der Sonderzahlung gebührende Gehalt abstellt (Stichtagsprinzip), muß die Überstundenpauschale bei der Sonderzahlung jetzt nicht mehr (auch nicht als Durchschnitt) berücksichtigt werden.

    LG
    Mathias

    #70751
    whiteflag
    Mitglied

    hallo mathias!

    herzlichen dank für deine sehr hilfreichen antworten.

    beste grüße
    michaela

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