Hallo als begeisterter Leser dieses Forums, habe ich nun auch gleich meine erste Frage:
Mitarbeiterbeteiligung – es gibt da je den Freibetrag
****
§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 1.460 Euro für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen
****
Ich kann nirgends etwas finden, das einen Höchstgrenze angibt.
heißt das:
Wenn ich eine Mitarbeiterbeteilungen in Höhe von € 70.000 „ausbezahle“ kann/muß ich den Rest von € 68.540 mit 6 % versteuern.
Eben unter der Voraussetzung, dass die MA-Beteiligung „allen“ angeboten wird, die Behaltefrist und andere Bedingungen eingehalten werden.
Wenn es keine Höchstgrenze gibt, kann ich auch € 200.000 und mehr mit „nur“ 6 % ausbezahlen?
Danke für Ihre Unterstützung 🙄