Mischberechnung

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    Beiträge
  • #62339
    Anonymous
    Teilnehmer

    Zu dem Fall von Anita wegen Mischberechnung der Sonderzahlung im Handel, wäre ich auch der Meinung von Anita gewesen.
    Es hat da eine OGH Entscheidung wegen Mischberechnung von Lehrzeitende und Angestellenverhältnis gegeben.
    Die Tendenz entwickelt sich zur Mischberechnung und wird durchaus empfohlen.

    Die Stichtagsberechnung soll so verstanden werden, daß Gehaltserhöhungen bei der SZ berücksichtigt werden müssen.

    Eine höchstgerichtliche Judikatur gibt es aber leider dazu nicht.

    Früher habe ich auch immer die Stichtagsberechnung gemacht. Aber da ich jetzt ständig von der Mischberechnung gelesen habe, mache ich diese.

    Wie sehen sie das?

    #66206
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Bin auch durchaus deiner Meinung, dass die Tendenz eindeutig zur Mischberechnung geht (wäre ja eigentlich auch gerechter als das Stichtagsprinzip), wobei das Stichtagsprinzip sicherlich nicht „falsch“ ist.

    Diesbezüglich gibt es einen interessanten Artikel auf der LV-Aktuell Website.

    Abrufbar unter:

    http://www.lvaktuell.at/top/arbeitsrecht/sonderz/UbergangvonVollaufTeilzeitbeschaftigung/108870476365714.html

    LG Roland

    #68790
    Simone Wolf
    Mitglied

    Hallo!

    Ich habe zur Zeit den Fall, dass ein Mitarbeiter von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt hat. Ebenfalls liegt im heurigen Jahr eine Gehaltserhöhung im März vor. Wird nun die UB und WR nur vom erhöhten Betrag gerechnet, oder wird von allem eine Mischberechnung vorgenommen. Die Teilzeitbeschäftigung wurde am 19.08.2007 aufgenommen.
    Altes Gehalt: 01.01.07 – 28.02.07 (Vollzeit)
    Gehaltserhöhung: ab 01.03.07 (Vollzeit)
    Teilzeitbeschäftigung: ab 19.08.07
    IT KV: SZ werden normalerweise vom Mai Gehalt (Betriebsvereinbarung) bzw. vom November Gehalt berechnet.
    Dass beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit eine Mischberechnung vorgenommen wird, ist mir eigentlilch klar, aber ob dabei vom 01.01.07 bis 28.02.07 auch schon mit dem erhöhten Betrag oder mit dem noch alten Gehalt gerechnet werden muss, ist mir nicht klar.
    Danke
    Simone

    #68791
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Simone!

    In deinem Fall tendiere ich eindeutig zur Variante mit dem erhöhten Betrag auch für die ersten 2 Monate des Jahres.

    LG

    #68792
    Simone Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort! Werde ich so machen.

    Lg Simone

    #68793
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Simone!

    Sehr gern geschehen.
    Schönes Wochenende und lg

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