Meldung Arbeitsinspektorat bei Arbeitsunfall

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  • #65788
    magj86
    Teilnehmer

    Hallo, hätte eine Frage zur Meldung an das Arbeitsinspektorat bei Arbeitsunfällen. Auf der Homepage des Arbeitsinspektorat steht, dass man nur tödliche und schwere Arbeitsunfälle bei denen melden muss. Tödlich ist klar aber ab wann ist ein Arbeitsunfall schwer? Ist wenn man sich zum Beispiel die Fingerkuppel bei einer Kreissäge abschneidet schon schwer?
    Schon einmal Danke im Voraus,
    Lg

    #73872
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe magj86,
    die Formulierung „schwere Arbeitsunfälle“ ist meines Erachtens in Analogie zur AUVA-Meldung (§ 363 Abs 1 ASVG) so zu verstehen, dass darunter Arbeitsunfälle fallen, die zu einer mehr als 3-tägigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt haben. Rechtsprechung oder sonstige einschlägige Fachinfos zu dieser Frage sind mir nicht bekannt. Die erwähnte Analogie ist aber aus meiner Sicht absolut sachgerecht.

    Auszug aus § 363 (1): „Die Dienstgeber und die sonstigen meldepflichtigen Personen oder Stellen (§§ 33 bis 37, 39) haben jeden Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung auf einem von diesem aufzulegenden Vordruck in dreifacher Ausfertigung zu melden.“

    Liebe Grüße

    Rainer Kraft
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

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