Mehrarbeit Zuschlag – Sonderzahlung

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  • #64303
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    der KV sieht für die Sonderzahlung den Gehaltsbegriff vor. Dem DN sind im Jänner 100 Mehrstunden für abgelaufenen Jahre ausbezahlt worden inkl. Zuschlag und jetzt wird das DV beendet. Es sind noch 30 Mehrstunden offen.

    Muss man jetzt die Mehrstunden in die SZ einrechnen oder nicht?
    Die 30 Mehrstunden mit 50 % oder mit 25 %?
    Mehrstunden in die Ersatzleistung einrechnen oder nicht?

    Danke

    wer hat schon Erfahrung mit diesem Thema.

    tomtom

    #70541
    Roland
    Teilnehmer

    Servus tomtom!

    Wenn dein KV bezüglich der Sonderzahlungen von „Gehalt“ spricht, dann ist der Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag keinesfalls in die SZ einzurechnen, wohl aber (natürlich) der Grundlohn.

    Die übrig gebliebenen 30 Mehrstunden sind grundsätzlich mit 50% Zuschlag zu entlohnen (§ 19e AZG), außer der KV sieht etwas Anderes vor oder es handelt sich um einen unbegründeten vorzeitigen Austritt.

    Ob die Mehrleistung in die Ersatzleisung einzurechnen ist, kann ich dir als „Außenstehender“ nicht sagen. Wahrscheinlich musst du aber feststellen, ob Regelmäßigkeit in den letzten 13 Wochen vorliegt.

    LG

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