Mehrarbeit Angestellte Baugewerbe

Startseite Foren Laufender Bezug Mehrarbeit Angestellte Baugewerbe

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #62405
    Anonymous
    Teilnehmer

    Angestellter im Baugewerbe – Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche.
    Der Angestellte leistet in einer Woche eine Stunde mehr (Mehrleistung) – Ist diese Mehrleistungsstunde mit einen Zuschlag von 50 % zu berechnen? Oder trifft die Zuschlagspflichtige Mehrleistung erst ab Überschreitung der KV-Arbeitszeit von 39 Stunden/pro Woche zu.

    #66322
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Eva!

    Wenn der KV für Angestellte im Baugewerbe nichts diesbezüglich vorsieht ist es prinzipiell so:

    Bei Teilzeitarbeit liegt erste dann Mehrarbeit oder Überstundenleistung vor wenn entweder die für in Ihrem Betrieb geltende Tagesarbeitszeit überschritten wird, oder die geltende wöchentliche Normalarbeitszeit (bei Ihnen also 39 Stunden) überschritten wird.

    Je nach dem ob Sie diese Stunde auszahlen oder gutschreiben: 1:1.

    Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    LG von Elisabeth

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.