Es geht um den KV Eisen-Metall-Gewerbe (Arbeiter/Angestellte) TEILZEITBESCHÄFTIGTE
Ich kann leider keine schlüssige Lösung finden, ob und wieweit die “ neue Mehrarbeit“ in die Sonderzahlung einzurechnen sind.
Bis 2007 wurde die Mehrarbeit im 3 bzw. 12- Monatsdurchschnitt berücksichtigt.
Wir bezahlen jedes Quartal brav die Mehrarbeit mit dem 25 % Zuschlag aus.
Meiner Meinung nach ist der 25 %-ige Zuschlag auf keinen Fall miteinzubeziehen.
Aber wie sieht es mit dem Mehrarbeitsgrundlohn aus ?
Vielleicht hat jemand diesbezüglich schon etwas Greifbares, bitte teilt es mir mit.
DANKE und ein schönes WOCHENENDE
Romana