MEHRARBEIT 25 % in die Sonderzahlung ?????

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  • #63754
    PVINFO
    Teilnehmer

    Es geht um den KV Eisen-Metall-Gewerbe (Arbeiter/Angestellte) TEILZEITBESCHÄFTIGTE

    Ich kann leider keine schlüssige Lösung finden, ob und wieweit die “ neue Mehrarbeit“ in die Sonderzahlung einzurechnen sind.
    Bis 2007 wurde die Mehrarbeit im 3 bzw. 12- Monatsdurchschnitt berücksichtigt.
    Wir bezahlen jedes Quartal brav die Mehrarbeit mit dem 25 % Zuschlag aus.
    Meiner Meinung nach ist der 25 %-ige Zuschlag auf keinen Fall miteinzubeziehen.
    Aber wie sieht es mit dem Mehrarbeitsgrundlohn aus ?

    Vielleicht hat jemand diesbezüglich schon etwas Greifbares, bitte teilt es mir mit.

    DANKE und ein schönes WOCHENENDE

    Romana

    #69326
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Romana!

    Du hast Recht, der Zuschlag für die Teilzeitmehrarbeit ist in die SZ nach führenden Arbeitsrechtsexperten nicht einzurechnen.
    Aber der Grundlohn für die Mehrarbeit, sofern regelmäßig geleistet, auf alle Fälle schon (mit einem 3-Monats-Durchschnitt), siehe „Verdienstbegriff“.

    LG

    #69349
    PVINFO
    Teilnehmer

    Roland, vielen Dank für die rasche Anwort.

    LG Romana

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