Lohnnachzahlungen für das Jahr 2010

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von brigit90.
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  • #64735
    brigit90
    Teilnehmer

    Hallo!
    Hätte eine Frage! Wir hatten eine Arbeitnehmerin die im November 2009 ausgetreten ist und wir müssen ihr aufgrund eines Vergleichs mit der AK einen Betrag von € 250,00 netto nachzahlen. (wir haben die Mehrstunden für Teilzeitkräfte nicht ausbezahlt). Wie gehe ich hier vor? Muß ich im Jahr 2009 den Beitragsnachweis berichtigen und die Lohnsteuer für 2009 nachzahlen oder kann ich die Abrechnung auch jetzt mit der laufenden Lohnverrechnung abrechnen?
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    LG brigit90

    #71524
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    SV: Aufrollung ins KJ 2009
    LSt: Keine Rollung mehr möglich (nach dem 15. Februar unmöglich), daher als Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c) versteuern, monatlicher Lohnzahlungszeitraum.

    LG

    #71525
    brigit90
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für die Info.
    LG

    Brigitte

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