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    Beiträge
  • #66052
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    habe folgenden Fall: ein Angestellter war von 12/15 bis 6/16 krank (Anspr. 8 W voll, 4 W halb). Die Höchstentgeltdauer von 12 Wochen wurden ausbezahlt. Er wurde Mitte März mit Ende Entgelt abgemeldet und mit Arbeitsbeginn Ende Juni wieder angemeldet: Jetzt ist er im Juli wieder eine Woche krank. Die 6-Monatsfrist geht von 6/16 – 12/16.
    Ist es richtig, dass ich jetzt noch für weitere Krankenstände bis 12/16 8 W halb und 4 W viertel Entgelt zahlen muss und der GKK wieder eine A-u.E.Bestätigung mit dem Juni-Entgelt übermitteln muss? Bin mir nicht ganz sicher. Bitte um Hilfe.

    Lg
    Brigitte

    #74286
    ingridB
    Teilnehmer

    Ja, das ist richtig. Es steht noch der halbe Grundanspruch zu.

    LG
    Ingrid

    #74287
    brigitte
    Teilnehmer

    Danke Ingrid für die Bestätigung.

    LG
    Brigitte

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