L16 bei Verschmelzung bzw. Umwandlung

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  • #63370
    anne
    Teilnehmer

    Unsere Firma wurde von einer GmbH in eine AG umgewandelt. Die DN habe ich bei der GKK auf die neue DG-Kontonummer umgemeldet. Jetzt bin ich mir unsicher, wie mit den L16 zu verfahren ist. Ich habe gelesen, dass bei einer Verschmelzung kein L16 von der „alten“ Firma auszustellen ist, da ja das DV arbeitsrechtlich bestehen bleibt. Man sollte jedoch das Finanzamt informieren, wenn die „neue“ Firma einen L16 sendet, um die alte Steuernummer zu entlasten. Das stellt aber ein organisatorisches Problem dar. Im Lohnverrechnungsprogramm habe ich ja nur die Lohnsummen der neuen Firma. Hat jemand eine Idee? Sollte ich jetzt trotzdem die L16 von der alten Firma schicken?

    #68521
    stevenson
    Mitglied

    Hallo Anne,

    also wir hatten vor Kurzem eine Spaltung. Das Problem ist das Gleiche, die DV sind bei der alten Firma geblieben.
    Wir haben das so gemacht:

    1. FA informiert, was Sache ist. Dort am Besten einen Amtsdirektor ansprechen, weil die Referenten erfahrungsgemäß weniger Arbeit haben wollen, was verständlich ist, aber für die Personalverrechnung schlechter ist 🙂

    2. Nur der alte AG (der aber in usnerem Fall jetzt eine neue Rechtspersönlichkeit ist, smoit war´s bei uns noch spannender) schickt einen Lohnzettel.

    3. Aufgeregte Nachfrage der Referentin.

    4. Konsultation Referentin – Amstdirektor.

    5, Kurze Aufregung Amtsdirektor bei uns.

    6. Nochmals erklärt.

    7. Geklappt 🙂

    LG
    Stefan

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