KV Metaller

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  • #63940
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Nun komme ich leider auch nicht mehr aus. Ab sofort habe ich einen Klienten mit dem Metaller-KV.

    Kann mir jemand sagen, wie die Montagezulagen, Wegzeiten, Entfernungszulagen steuerrechtlich zu behandeln sind?

    Stimmt es, dass ich die Wegzeiten wie laufenden Lohn behandle?

    Sind die Entfernungszulagen bis zu den 26,40 steuerfrei, und wenn es darüber sein sollte (über 11h und Nächtigung außer Haus) pflichtig?

    Werden die Montagezulagen auch pflichtig behandelt?

    Ich wäre Euch für Antworten sehr dankbar. Leider habe ich vom Metaller keine Ahnung.

    LG Dani

    #69723
    rawuzl
    Teilnehmer

    Die Montagezulage ist wie ein laufender Bezug abzurechnen auch die Wegzeitvergütung.
    Die Entfernungszulagen sind steuerlich bis 26,40 als Aufwandentschädigung frei der übersteigende Teil pflichtig.
    Die Sonderzahlung berechnet man Stundenlohn + Durchschnitt der letzten 13 Wochen x38,5×4,33 = Basis Sonderzahlung lt. WKO.
    lg. Andrea

    #69726
    Dani S.
    Teilnehmer

    Vielen Dank!!!

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