KV Metall/ ÜStd Zeitzuschlag 25%

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  • #64293
    Sabine1
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!
    Unsere Lohnverrechnung hat an alle unsere MA einen Zusatz zum Dienstvertrag ausgegeben, worin steht das aus wirtschaftlichen Gründen keine Mehr.- und Überstunden mehr ausbezahlt werden. Unter anderem steht darin das sich die NAZ auf einen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen bezieht. Auf Stunden bezogene Entgeltzeile(z.B Zulagen u.Zuschläge) werden auf geleistete Stunden abgerechnet. Für Wochenstunden nach der 40. bis einschließlich der 45. Stunde gebührt ein Zeitzuschlag von 25%.

    Seit diesem Schreiben werden weder 50% noch 100% Überstunden auszebzahlt noch auf das Zeitarbeitkonto gutgeschrieben, alles was über die NAZ hinausgeht wird mit einen Zeitzuschlag von 25% gerechnet!!!!!
    Ist das wirklich korrekt???????????
    Kann mir vielleicht jemand sagen ob es rechtlich überhaupt möglich ist so vorzugehnen??????????
    Ich danke Euch mal schon im Vorraus
    Lg Sabine

    #70517
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Also, so einfach ist es auch wieder nicht!
    Lese dazu die Bestimmungen z.B. des § 4a KV für Angestellte der Metallindustrie.
    Hier ist beispielsweise im Punkt d) die Rede davon, dass über die zurückgelegte Normalarbeitszeit ein
    Zeitkonto zu führen ist, das dem Arbeitnehmer bei der monatlichen Abrechnung zu übermitteln ist.

    LG

    #70518
    Sabine1
    Teilnehmer

    Guten Morgen Roland!
    Danke für die rasche Antwort!
    Hab leider verabsäumt zu schreiben das es sich um Arbeiter handelt.
    Unsere MA bekommen am Ende des Monats den ZA mit dem Lohnzettel übermittelt.(Beiblatt)
    Das Problem ist, das ich mir nicht vorstellen kann das man Überstunden ganz eifach so übergeht und in 25% Zeizuschlag umwandelt! Nach Gesprächen mit de Lohnverrechnung wurde mir aber gesagt das das korrekt ist, da ja der Durchrechnungszeitraum 52 Wochen besteht und es so im KV steht!???!
    Da ich ab nächsten Monat diese ZA Berechnung führen muss stehe ich nun vor einen großen Problem!

    #70522
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Der Grundsatz bei Durchrechnungsmodellen lautet:
    „Mehrstunden“ sollen nicht sofort Überstunden sein wie bei starren Arbeitszeitmodellen, sondern eben Normalarbeitszeit sein, die dann (z.B. bei schwächerer Auftragslage) wieder abgebaut werden können (im Normalfall sogar im Verhältnis 1:1).

    Speziell für die Metallindustrie gibt es halt jetzt diesen „25%-Zeitzuschlag“.
    Ich habe mir den Arbeiter-KV kurz angeschaut – die Regelung findest du im Punkt 19a (Erweiterte Bandbreite).

    Einen sehr wichtigen Punkt habe ich dir herauskopiert:
    Für längere Durchrechnungszeiträume (Anmerkung: als 13 Wochen) ist jedenfalls die Zustimmung des Betriebsrates und die Zusendung an die Kollektivvertragspartner notwendig.
    Bei erfolgter Zustimmung des Betriebsrates ist auf deren Grundlage eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

    Hoffe, dass du dir aus dem KV die für dich wichtigen Punkte herauslesen kannst (was ja nicht immer so einfach ist).

    LG

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