Kürzung Sonderzahlung bei langem Krankenstand

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  • #64811
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Kürzung von Sonderzahlungen. Im Buch „Personalverrechnung: eine Einführung“ von Ortner&Ortner steht, dass Sonderzahlungen bei Vorliegen eines langen Krankenstands gekürzt werden dürfen, wenn der KV dies nicht ausdrücklich verbietet. Kann mir jemand sagen, wo ich dazu die Rechtsgrundlage finde, irgendeine Entscheidung o.ä., damit ich einen Beweis für den Betriebsrat habe.

    Danke,
    Birgit

    #71729
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe das OGH-Urteil mittlerweile gefunden und der Betriebsrat musste mir Recht geben.

    Ich frage mich aber nun noch, wie ich die Sonderzahlung des MA abrechnen soll. Sie wird im Juli ausbezahlt und er bekommt seit ca. Februar keinen Lohn mehr. Im Juli kommt er aber in ein neues Arbeitsjahr und erhält somit einen neuen EFZ-Anspruch. Im KV holzverarbeitendes Gewerbe steht, dass die SZ wie ein Urlaubsentgelt berechnet wird.

    Ist das nun richtig, wenn ich mir ausrechne, wieviel UZ er bekommen hätte, wenn er durchgehend in der Arbeit gewesen wäre und dann analog den entgeltfreien Tagen aliquotiere (mit Berücksichtigung 50 % EFZ usw.)? Also bei normalerweise 1800,– UZ für das gesamte Kalenderjahr / 365 * Tage, die er Entgelt erhalten hat.

    Lg Birgit

    #71733
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Birgit,

    ich würde im KV einmal genau nachsehen, ob überhaupt jetzt schon Anspruch auf UZ besteht. In Arbeiter-KVs ist der UZ-Anspruch oft an den realen Urlaubsantritt gebunden.

    Ansonsten würde ich nur den aliquoten UZ rechnen für die Zeiträume, für die er tatsächlich Lohn bzw. Lohnfortzahlung bekommen bzw. ab Juli wieder Anspruch hat hat, und zwar getrennt nach 50% und 100%.

    LG
    Mathias

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