Kündigungsfristen für Angestellte < 1/5 Normalarbeitszeit

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  • #63282
    dorli69
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leute,

    folgende Frage:
    Ein Angestellter mit schwankender Arbeitszeit im Handel, vereinbart ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 7 Stunden. Tatsächlich arbeitet er in manchen Wochen über dieser Grenze, manchmal drunter.

    Worauf kommt es für die Anwendung der Grenze im § 20 Abs. 1 AngestelltenG (1/5 der gesetzl. oder kollektivvertragl. NAZ) an, auf die Arbeitszeit im konkreten Monat wo man kündigen will?

    Oder ist ein Durchschnitt der monatlichen Arbeitszeit aus den letzten 3 oder gar 12 Monaten zu rechnen???

    Bitte um Feedback, ich habe zu dieser Frage rein GAR NICHTS gefunden.

    Beste Grüße,
    Doris

    #68328
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Doris!

    Habe meine sämtliche Fachliteratur durchgestöbert und habe dazu leider genau so viel gefunden wie du – nämlich NICHTS!
    Persönlich würde ich ja dem 3-Monats-Durchschnitt den Vorzug geben, aber das ist reines Rätselraten!

    Hatte noch niemand einen ähnlichen Fall?
    Die Antwort auf diese Frage wäre doch sehr interessant!

    Liebe Grüße

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