Kündigungsfristen

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    Beiträge
  • #64186
    lisi
    Teilnehmer

    Wenn ich in einem Dienstvertrag die Kündigungsfrist … zum 15. oder Letzten eines Monats angebe, hat dann der Dienstnehmer die gleiche Frist wie der Dienstgeber??? Oder bleibt die des Dienstnehmers unverändert?

    Eine Ausdehnung der Kündigungsfrist ist nicht relevant.

    Kann mir bitte jemand helfen?

    lg
    lisi

    #70286
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Lisi!

    Normalerweise gilt „15. oder letzter“ nur für den Dienstgeber.

    Wir haben beim richtigen Dienstvertrag DG- und DN-Variante drin (Der DG kann … 15. oder letzter… kündigen. Der DN kann … kündigen).

    Liebe Grüße

    Biggi

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