Kündigungsfrist Unterbrechung Dienstverhältnis

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  • #65577
    karine
    Teilnehmer

    Hallo,
    ich hätte eine Frage an euch. Folgendes Problem beschäftigt mich:

    DN Eintritt im Jahre 1970 – das DV wird am 30.9.2011 beendet, Abmeldungsgrund ist Pension und die
    Abfertigung wird zur Gänze mit 6% Lohnsteuer ausbezahlt (Vollzeitbeschäftigung).

    Die DN tritt mit 1.10.2011 wieder ein – diesmal nur mehr Teilzeit (20 Stunden pro Woche).

    Welche Dienstzeit ist jetzt für die Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend? Die ab 1970 oder
    die ab 2011? Im KV Angestellte Handel habe ich nichts darüber gefunden.

    Vielen Dank! ❓

    #73463
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karine!

    Wenn es „Parteiwille“ war, hier ein völlig neues Dienstverhältnis abzuschließen (und von dem gehe ich beim geschilderten Sachverhalt eher aus), zählt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche das Datum 1.10.2011. Bedenke bitte dabei die BV-Pflicht für das neue DV!
    Siehe dazu auch eine OGH-Judikatur aus dem Vorjahr:
    OGH 9 ObA 17/12h vom 29. Mai 2012

    LG

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