Kündigungsfrist nach Wiedereinstellungszusage

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    Beiträge
  • #64073
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum:

    Folgende Frage:
    DN (KV Handelsangestellter) Eintritt 1/12/2006. Unterbrechnung des DV vom 01/07/2008-31/08/2008 soll von der Firma jetzt gekündigt werden. Im Dienstvertrag wurde vereinbart, dass zum 15. und letzten eines Monats gekündigt werden kann. Wird die Zeit der Unterbrechnung, es gibt eine Wiedereinstellungszusage, mitgerechnet für die Kündigungsfrist oder nicht. Falls nicht hätte der DG nur eine Frist von 6 Wochen, falls aber die zwei Monate mitgerechnet werden, hätte der DG bereits eine Frist von 2 Monaten.
    Ich würde auf die 6 Wochen tippen.
    Wo kann man das nachlesen=

    Bitte um eure Hilfe

    LG

    #70101
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Birgit!

    Bei Lösung und Wiedereinstellungszusage würde ich die Fehlzeit nicht anrechnen.
    Bei Dienstfreistellung (soferne nicht ausgeschlossen) schon.

    Schönen Sonntag

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