Kündigung – Umwandlung unberechtigt vorzeitiger Austritt

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  • #63051
    seymoore
    Mitglied

    Habe einen Mitarbeiter unter Einhaltung aller Fristen und Termin die Kündigung gegeben. Dieser Mitarbeiter ist nicht mehr zum Dienst erschienen. Habe ihn aufgefordert bis spätestens 12.12. zum Dienst zu erscheinen bzw. sich zu melden. Dienstnehmer hat auch auf das nicht reagiert. Nehme jetzt seinen unberechtigt vorzeitigen Austritt an.

    Welche arbeitsrechtliche Schwierigkeiten können durch 1. Ausspruch der Kündigung und danach 2. unberechtigter vorzeitiger Austritt auftreten?

    #67816
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bibs!

    Grundsätzlich ist deine gewählte Vorgangsweise in Ordnung, wenn du den DN in deinem Schreiben unter Einräumung einer gewissen Frist (ca. 1 Woche) die Möglichkeit gegeben hast, den Dienst wieder anzutreten, widrigenfalls der DN an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr interessiert und somit ungerechtfertigt vorzeitig ausgetreten ist.

    Es stellt kein Problem dar, während der Kündigungsfrist den vorz. Austritt anzunehmen (auch das „Nachschießen“ einer Entlassung wäre O.K.). Wenn sich z.B. nachträglich herausstellen sollte, dass der DN tatsächlich krank war, endet der Fortzahlungsanspruch mit dem ursprünglich geplanten Ende auf Grund der Kündigung, daher kein großes Problem.

    Näheres zu diesem Thema findest du im (tollen) Buch von Thomas Rauch: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber, 5. Auflage, ab Seite 320.

    Schöne Grüße

    #67826
    Patrick
    Teilnehmer

    Hallo Bibsi!

    In diesen Fällen melde ich den AN am 2. Tag des Nichterscheines ab (SV) und am 4. Tag ohne Rückmeldung (DN) sende ich die Entlassung! Wichtig ist ihn nicht sofort zu Entlassen oder damit zu drohen => er kann sich vom Arzt vielleicht für einige Tage rückwirkend krank schreiben lassen!!! Wichtig denke ich, ist die Abmeldung bei der SV (=> Geld sparen!!).

    Grüße, Patrick

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