Hallo liebe LohnverrechnerInnen!
Hatte schon mal jemand das Problem eine UEL ins Vorjahr (nach dem 15.2.) auszahlen zu müssen?
Ich hab den Fall eine DN wurde während des Krankenstandes gekündigt (DV Ende 15.4.09) und ihr soll jetzt (Abrechnung April) der noch offene Urlaub ausbezahlt werden!
Ende Entgelt bzw. Ende der EFZ war bereits der 20.6.2008!
Hier gilt doch SV – Anspruchsprinzip und Lst. – Zufluss – oder !?
Falls jemand mit RZL abrechnet wäre ich ihm sehr dankbar für eine Kleine Hilfestellung wie ich diesen Fall abrechnen sollte!?
(die RZL Hotline ist leider mit diesem Problem überfordert)!
Vielen Dank für Eure Hilfe!