Kündigung im Krankenstand – UEL ins Vorjahr

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64240
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo liebe LohnverrechnerInnen!

    Hatte schon mal jemand das Problem eine UEL ins Vorjahr (nach dem 15.2.) auszahlen zu müssen?

    Ich hab den Fall eine DN wurde während des Krankenstandes gekündigt (DV Ende 15.4.09) und ihr soll jetzt (Abrechnung April) der noch offene Urlaub ausbezahlt werden!

    Ende Entgelt bzw. Ende der EFZ war bereits der 20.6.2008!

    Hier gilt doch SV – Anspruchsprinzip und Lst. – Zufluss – oder !?

    Falls jemand mit RZL abrechnet wäre ich ihm sehr dankbar für eine Kleine Hilfestellung wie ich diesen Fall abrechnen sollte!?
    (die RZL Hotline ist leider mit diesem Problem überfordert)!

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #70408
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Der Fall ist Gott sei Dank nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint:
    Der Anspruch auf die Ersatzleistung entsteht erst mit der Beendigung des DV, also am 15.4.2009.
    Somit rechnest du die ErUE einfach (ganz normal) im April 2009 ab.
    Welche Besonderheit es hier im RZL gibt, weiß ich allerdings nicht.

    LG

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