Krankmeldung Geringfügige Beschäftigung

Startseite Foren Krankenstand Krankmeldung Geringfügige Beschäftigung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von sigrid72.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #63202
    sigrid72
    Mitglied

    Ich habe eine geringfügig Beschäftigte. Sie war jetzt 1 Woche krank. Ich hab eine Krankmeldung von ihr verlangt wegen der Bestätigung. Sie hat sich beim Arzt krank gemeldet und wollte die Krankenstandsbestätigung von der Gebietskrankenkasse. Dort hat man ihr gesagt, sie braucht sich nicht Krankmelden, weil sie mit ihrem Mann mitversichert ist.
    Wie ist genau vorzugehen? Was ist richtig?

    #68136
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sigrid!

    Der Arzt schreibt auch „geringfügig Beschäftigte“ krank.
    Weiters habe ich auch schon von der GKK eine Krankmeldung erhalten.

    Du kannst auf jeden Fall auf eine Krankmeldung bestehen.
    Ob vom Vertragsarzt oder Krankenkasse ist nebensächlich.

    Zitat aus „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH:
    „Der AN ist nur dann zur Vorlage einer Krankenstandsbetätigung verpflichtet, wenn dies der AG konkret im Einzellfall verlangt.“

    #68141
    sigrid72
    Mitglied

    Hallo Martin!

    Danke für deine Antwort. Ich hab das auch so gesehen und auch schon vor Jahren eine Bestätigung von der GKK erhalten. Ich schick den Schein bezüglich der Gesundmeldung nun per Post an die GKK und werde sehen, wie sie nun reagieren.

    Liebe Grüße von Sigrid

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.