Krankenstand – Urlaubsersatzleistung

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63191
    D_Doris
    Teilnehmer

    Ich habe einen Arbeiter der im Krankenstand gekündigt werden soll. Er hat noch Urlaubsanspruch „alt“ und „neu“ (insgesamt 10 Tage); dieser wird ausbezahlt.
    Wenn ich die Kündigung am Freitag den 13. April ausspreche:
    – Ende DV 29.4.2007
    – Danach EFZG (6 Wochen voll, 4 Wochen halb) kommt nicht ins neue Urlaubsjahr
    Meine Frage: Verlängert die Urlaubsersatzleistung das DV nach den 10 Wochen SV-rechtlich nochmals oder ist das DV definitiv beendet?
    Danke!
    Doris

    #68116
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Doris!

    Ermittle zuerst den Tag, an dem EFZG ausgeschöpft ist (müssen ja weniger als 10 Wochen nach Beendigung DV sein, weil er ja schon im Krankenstand ist.
    Danach werden (wenn 10 AT Urlaub [berechnet bis 29.4.] offen sind) noch 14 Kalendertage für die Berechnung Ende Entgeltanspruch drangehängt.

    Bitte beachte auch, dass lt. OLG Wien (16.06.1994, 32 Ra 41/94) die SZ bis zum Tag der Erschöpfung des EFZG zu bezahlen sind.

    Schöne Grüße

    #68118
    D_Doris
    Teilnehmer

    Danke Roland…du hast mir (wieder mal) 😳 sehr geholfen!
    LG
    Doris

    #68119
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Doris!

    Sehr gern geschehen, wünsche dir noch einen schönen Abend!

    Frohe Ostern und liebe Grüße aus OÖ.

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