Krankenstand und Freistellung

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Roland.
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  • #64723
    sabinesommerer
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer,

    wir haben mit unseren Mitarbeitern einvernehmlich vereinbart, dass aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten jeder etwa 1 bis 2 Monate in Freistellung mit Zusicherung der Wiedereinstellung geht.
    Nun haben wir einen Mitarbeiter, der schon seit längerem im Krankenstand ist – Entgeltanspruch hat er bei uns nicht mehr. Der neue Anspruch beginnt im Apil wieder zu laufen. Dieser Mitarbeiter möchte auch seinen Beitrag leisten und im April und Mai in Freistellung gehen.
    Meine Frage ist nun, ob es rechtlich möglich ist, mit ihm im laufenden Krankenstand eine Freistellung für 2 Monate zu vereinbaren.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    S.S.

    #71495
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Meinst du mit „Freistellung“ wahrscheinlich einen „unbezahlten Urlaub“ oder etwa doch eine „einvernehmliche Lösung“ mit Wiedereinstellungszusage?

    LG

    #71507
    sabinesommerer
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    ich meine eine einvernehmliche Lösung mit Wiedereinstellungszusage.

    LG

    #71509
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Dann befürchte ich einen „Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten“.
    Wir hatten vor kurzem einen VwGH (VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325), der explizit eine einvernehmliche Lösung im Krankenstand als zulässig erachtete.
    Allerdings hatten wir in diesem Fall KEINE Wiedereinstellungszusage.
    Siehe dazu auch ein Artikel in der PV-Info April 2008.

    LG

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