Krankenstand – Freibetrag für Nachtzulage

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  • #64523
    latinelli
    Teilnehmer

    Ich habe folgende Frage:
    Angestellter, Normalarbeitszeit fällt zur Gänze in die Nacht, im September 9 Tage krank
    Freibetrag 360,– oder 540,– ?

    Im Lehrbuch „PV in der Praxis“ heißt es bei Krankenentgelt auf S 331,–, dass „sich der Freibetrag von 360,– NICHT um 50 % erhöht, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt.“
    Das Beispiel 31 auf Seite 334 prüft hingegen das Überwiegen der Nachtarbeit.

    Hat mein Angestellter nun Anspruch auf den Freibetrag von 540,–, weil die NAZ zur Gänze in der Nacht erbracht wurde und auch überwiegt, oder wirkt sich der Krankenstand dafür schädlich aus, und es kommen nur 360,– zum Ansatz ?

    Danke für eure Hilfe!

    #71003
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo latinelli!

    Die Fußnote 2 auf Seite 331 bezieht sich auf die Bezahlung des Krankenentgelts.
    Wenn du z.B. einen ganzen Monat krank bist (oder zumindest an mehr als die Hälfte der mon. NAZ), dann kann der Freibetrag nur 360,– Euro hoch sein.

    Das Beispiel auf Seite 334 ist dann sehr anschaulich.

    Wenn dein DN jetzt lediglich 9 Tage im September krank war und die NAZ liegt immer zwischen 19 und 7 Uhr, hat er ja trotzt Krankenstand überwiegend Nachtarbeit geleistet, daher Freibetrag = 540,– Euro.

    Alles klar?

    LG

    #71008
    latinelli
    Teilnehmer

    Bestens, danke dir

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