Krankenstand Arbeiter – Anspruch

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  • #65205
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen!

    Habe gerade einen „dummen“ Fall: Krankenstand 14.3.-26.4.11 durchgehend. DN wurde im Krankenstand gekündigt, daher Ende Entgelt 26.4.11, L16 bereits gesandt.
    Lohnprogramm hat folgendermaßen gerechnet: Voller Anspruch (6 Wochen) bis 22.4. (Freitag) – > ab 23.4. 50 % TE. Krankenkassa hat nur für 26.4. Krankengeld bezahlt -> 1 Tag; 25.4. = Feiertag.

    Dame von Zentrale hat mich bezüglich differierender TE-Tage lt. L16 (4 Tage) und lt. Bezirksstelle (1 Tg) angerufen, dass das korrigiert gehört.

    Das Lohnprogramm hat insofern recht, da die 30 Arbeitstage am 22.4. aus sind. 6 Wochen sind aber erst am Sonntag, 24.4., aus – was lt. Bezirksstelle richtig ist. Was auch logisch wäre, da will ich nicht widersprechen.

    Muss ich den Feiertag noch 100 % zahlen, der würde in den 50%-Zeitraum fallen, da muss man das doch nicht?

    Bitte um Meinungen, damit ich die Abrechnung wirklich richtig stellen kann.

    Mit bestem Dank im Voraus

    Biggi

    #72709
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Biggi!

    Tja, da ist das Problem jenes, dass ihr die Krankenstände mit Arbeitstagen berechnet, der VwGH aber einmal entschieden hat, dass die Krankenstände in Kalendertagen zu verwalten sind.
    Daher endet der 100%ige KE-Anspruch am Sonntag, 24.4.
    D.h. von 25.4. bis 26.4. würde nach dieser Anspruchsverwaltung der DN nur ein 50%iges Krankenentgelt erhalten, somit müsste die GKK für diese 2 Tage das halbe Krankengeld bezahlen.

    LG

    #72712
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Die Entscheidung mit den Kalendertagen habe ich auch gelesen. Muss dann bei mir schauen, wie die Einstellung am sinnvollsten zu ändern ist. – Läuft ja schon lange auf Arbeitstage.

    In der Beschreibung der Entgeltfortzahlung im DG-Info-Heft der Krankenkasse von Juni 2005 wird auf Arbeitstage umgerechnet.

    Laut Wiener Bezirksstellen ist der 25.4. – obwohl schon „50%-Woche“ beginnt – noch als Feiertag zu sehen und voll zu zahlen. Die Auszahlung von 1 Tag Krankengeld 50 % ist richtig.

    Liebe Grüße und besten Dank

    Biggi

    #72722
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo biggi!

    Die Ansicht der Kassa bez. 25.4. ist mE jedoch absolut nicht korrekt.

    LG

    #72738
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    War auf Urlaub, habe daher nicht antworten können.

    Habe die Antwort, dass Feiertag nicht gezahlt wird, von mehreren Leuten erhalten – Herr von Bezirksstelle selber und Damen an Servicetelefon, außerdem derjenige, der ausgezahlt hat.

    Sicher bin ich mir auch nicht, aber streite nicht wegen ein paar Euro.

    Liebe Grüße

    Biggi

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