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15. Oktober 2014 um 11:51 Uhr #65844SonneMitglied
Liebes PV Info-Forum,
unser Personal besteht zu 1/3 aus Teilzeitmitarbeiter. Generell haben wir nur Angestellte/Ehrenangestellte.
Bis dato haben wir die Krankenstandsverwaltung (ich denke wie allgemein üblich) in Kalendertagen verwaltet.Jetzt ist der Wunsch der Vorgesetzten die Krankenstandsverwaltung auf Arbeitstage umzustellen, da sich die Mitarbeiter – und hier vorallem die TZ-Mitarbeiter nur für ihre Arbeitstage krank schreiben lassen (zB immer nur Montag bis Mittwoch). Viele Mitarbeiter bestätigen, dass die Ärzte nach den Arbeitstagen fragen und dann nur für diese Tage krank schreiben. Der Anspruch ist aber in Kalendertagen vorgegeben, somit zB bei einem DN bis zum 5 Dienstjahr 42KT voll und 28Kt halb. Demnach haben Mitarbeiter die, wie in meinem Beispiel, nur Montag bis Mittwoch arbeiten und nur für diese 3 Tage krank geschrieben werden einen höheren Anspruch als jene Mitarbeiter, die Montag bis Sonntag (und damit meine ich auch Vollzeitmitarbeiter) krank geschrieben werden – also 14 Wochen und keine 6 Wochen mehr!
Ich habe zwar gelesen, dass der Wochenanspruch des §8 in einem Tagesanspruch umzurechnen ist, doch sagt das AngG nicht, ob es Kalendertage oder Arbeitstage sein müssen/dürfen. Wohl gibt es eine VwGH Judikatur (Geschäftszahl ist mir unbekannt) in der eine generelle Kalendertagsberechnung entschieden wurde, nur wäre in meinem Beispiel der TZ-Mitarbeiter bevorteilt, was mE nicht sein darf, oder?
Wir hatten den Fall tatsächlich schön öfter, dass Mitarbeiter einige Wochen hintereinander (!?)nur jeweils für ihre Arbeitstage krank geschrieben wurden. Kommen dann noch im Beobachtungszeitraum Kranktage dazu ergibt das schon einen Unterschied.Meine Frage wäre daher: ist eine Umstellung für alle Mitarbeiter (egal ob Vollzeit oder Teilzeit) auf Arbeitstage erlaubt, sodass wirklich nur die 6/8/10 bzw 12 Wochen (je nach DJ) Entgeltfortzahlung zustehen (wie beim Urlaubsanspruch)? Gibt es seitens der GKK Probleme? Ich habe gesehen, dass man auf der A+E Bestätigung für Krankengeld sowohl Kalendertage als auch Arbeitstage angeben kann.
Achja…wir haben seit kurzem einen BR und der hätte der Umstellung zugestimmt.Vielen herzlichen Dank im voraus für alle Inputs. 🙂
Sonnige Grüße
16. Oktober 2014 um 7:15 Uhr #73966thirstyMitgliedich zitiere mal:
„Ermittlung der Anspruchsdauer
Die Entgeltfortzahlungsdauer ist in Wochen festgelegt. Sie erhöht sich abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses. Unter einer Woche sind immer 7 Kalendertage zu verstehen.Die konkrete Anzahl der Arbeitstage spielt grundsätzlich keine Rolle. Daher sind auch arbeitsfreie Tage (wie z.B. das Wochenende) bei der Berechnung der Anspruchsdauer zu berücksichtigen.“ (http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680210)
heißt für mich grob gesagt, wenn ein Teilzeitangestellter mit Arbeitstagen Mo-Mi sich für diese krank schreiben lässt, dann hat er eine Woche Entgeltfortzahlung aufgebraucht. Von Umrechnung in Arbeitstagen lese ich hier nichts. Dies ist aber nur eine Interpretation meinerseits und meine Vorgehensweise diesbezüglich (und natürlich ohne Gewähr). Ich hoffe, dass hier jemand noch eine Einschätzung abgibt
LG
20. Oktober 2014 um 9:44 Uhr #73967SonneMitgliedDanke thirsty für die Einschätzung.
Du sagst: „…wenn ein Teilzeitangestellter mit Arbeitstagen Mo-Mi sich für diese krank schreiben lässt, dann hat er eine Woche Entgeltfortzahlung aufgebraucht. ..“
Hast du diesbezüglich Erfahrungen mit der GKK gemacht? Ich wurde nämlich bis dato immer angerufen, wenn ich eine A+E Bestätigung senden musste und die Kranktage darauf stimmten nicht mit deren System überein. Oft wollte die GKK dann auch eine Kopie der Krankmeldung des Mitarbeiters von uns haben. Demnach hätte ich zu dem Zeitpunkt ein Problem, wenn mir tatsächlich nur eine Krankmeldung von Montag bis Mittwoch vorliegt und ich aber Montag bis Sonntag angebe.
Ich nehme an ihr handhabt dies dann auch für Vollzeit Mitarbeiter so, oder (also wenn Mo bis Fr krank zieht ihr 7 Tage ab).Kann sonst noch jemand weiterhelfen.
Danke.20. Oktober 2014 um 10:43 Uhr #73968thirstyMitgliedErfahrung mit der GKK habe ich diesbezüglich leider keine. Meine Rückfragen auf A+E Bestätigungen bezogen sich immer nur auf Krankenstände über 1-2 Tage, die der GKK nicht vorlagen bzw. Rücksprachen weil plötzlich jemand, der vor 6 Monaten eingetreten ist, 8 oder 10 Wochen EFZ bei uns hatte
Auf der A+E Bestätigung werden die Arbeitstage angeführt. Eine Argumentation mit 3 Tage Krankenständen bei 3-Tage-Woche bei der GKK dürfte daher erfolgreich sein. Eine weitere Meinung dazu wäre sicher nicht verkehrt.
Kurze Zwischenfrage: Hast du bereits bei der GKK direkt angerufen und das fiktiv erläutern können? Die Meinung der GKK dazu wäre sicher interessant
LG
thirsty -
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