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  • #63837
    rudolf2
    Teilnehmer

    Hallo!

    Habe ein Problem mit dem Krankenstand der Angestellten!

    Anspruch: 12 Wochen 100%; 4 Wochen 50 % (kein Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)

    Ersterkrankung: 29.1.08 – 3.2.08 = 6 KT

    Erkrankungen im ab 4.2.08: 11.2.08 – 21.2.08 = 11 KT
    23.2.08 – 03.3.08 = 10 KT (Summe Vorerkrankungen inkl. Ersterkrankung: 27 KT)
    17.3.08 – lfd *

    *17.3.08 – 31.3.08 = 15 KT (100 %)
    01.4.08 – 30.4.08 = 30 KT (100 %)
    01.5.08 – 15.5.08 = 12 KT (100 %)
    16.5.08 – 31.5.08 = 16 KT (50 %)
    01.6.08 – 13.6.08 = 12 KT (50 %)

    ab 14.6. 08 = Krankengeld von Krankenkassa

    Meine Frage: Die Krankenkasse ist der Ansicht, dass aufgrund § 8 (2) AngG die Vorerkrankungen von 27 KT zu 50 % ab dem 14.6.08 bis 10.7.08 vom DG zu bezahlen sind!

    Ist diese Ansicht richtig?

    Meiner Meinung nach wäre Ende Krankenentgelt ab dem 13.6.08! Ab 14.6.2008 Krankengeld von der Krankenkassa!

    Vielen Dank!

    Birgit

    #69502
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Birgit!

    Die Krankenkasse hat Recht.

    Es gibt bei Angestellten einen halben Anspruch, wenn der Grundanspruch erschöpft ist.

    Im Heft „Dienstgeberinfo 2/06“ der WGKK – zu finden auf http://www.wgkk.at im Archiv als PDF-Datei – ist das ganz gut beschrieben.

    Liebe Grüße von Deiner Namensvetterin

    Birgit

    P.S.: Habe selber immer wieder Probleme, wenn einmal Angestellte mehr Krankenstände haben.

    #69507
    rudolf2
    Teilnehmer

    Liebe Birgit!

    Vielen Dank für die rasche Antwort! Nach langem Suchen hab auch ich gestern den AHA-Effekt gehabt.

    Liebe Grüße

    Birgit

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