Kollektivvertragszugehörigkeit

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  • #62517
    scheicher
    Mitglied

    Eine GmbH stellt dipl.Pflegepersonal ein und stellt deren Leistungen einer Gruppenpraxis von Ärzten in Rechnung.
    Die GmbH betreibt selbst keine Gruppenpraxis und hat auch nicht den Status einer Krankenanstalt.
    Welchem KV unterliegt dieses dipl.Pflegepersonal?
    Wie verhält es sich, wenn die GmbH später den Status einer Krankenanstalt erhält und die Ärzte als Dienstnehmer dieser GmbH beschäftigt werden?

    #66523
    Claudia Troger
    Teilnehmer

    Überprüfung der GmbH ob eine Wirtschaftkammerzugehörigkeit oder Ärztekammerzugehörigkeit gegeben ist. Als nächstes würde ich überprüfen ob eventuell der KV für private Krankenanstalten oder der Ärzte-KV anzuwenden sei. Es könnte auch möglich sein wenn es in einen spezifischen Bereich der Pflege geht z.Bsp. Altenpflege das es sich um einen freien Dienstnehmer handelt.
    Hinterfragen würde ich auch noch ob die GmbH nicht in den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung fällt.
    Sollten die ersten Punkte nichts ergeben dann denke ich liegt eine Freie Lohnvereinbarung vor, es kommt kein KV zur Anwendung. Man kann sich aber an einen KV-eventuell anlehnen.
    Viel Spass!

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