Karenzierungsvereinbarung

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  • #65250
    lealinz
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe eine Frage bzgl. Karenzierungsvereinbarungen. Eine DNin (seit August 2003 beschäftigt) möchte die zweijährige Karenz (7.2010 bis 7.2012) ein halbes Jahr verlängern und schreibt in ihrem Ansuchen „Es wird ausdrücklich festgehalten, dass für diese Karenzierung § 23 a AngG sinngemäß zur Anwendung kommt, weiters verzichtet die ArbeitgeberIn für die Dauer der Karenzierung auf sein/ihr Kündigungsrecht“. Was muss ich als DG da beachten, wenn ich ihr diese Vereinbarung ausstelle? Wie sieht es mit dem Kündigungsrecht NACH der Vereinbarung aus, besteht da ein besonderer Kündigungsschutz? Könnte ich ihr während dieser Verlängerung bereits kündigen?

    Bin etwas ratlos, da dies alles Neuland für mich ist und würde mich über Hilfe freuen,
    lG
    L

    #72813
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich kann Dir nur empfehlen, diese Vereinbarung so nicht zu unterschreiben.

    Die „Karenzverlängerung“ um ein halbes Jahr ist nichts anderes als ein unbezahlter Urlaub und nicht etwa eine Verlängerung der gesetzlichen Karenz. Also schreibt man in die Vereinbarung hinein, daß die Dienstnehmerin auf eigenen Wunsch ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub nimmt und stellt ausdrücklich fest, daß diese Zeit für arbeitsrechtliche Ansprüche (Urlaub, Abfertigung, Sonderzahlungen und sonstige dienstzeitabhängige Ansprüche wie Dauer der Kündigungsfrist, Dauer des Krankenentgeltanspruchs, Erreichung der 6. Urlaubswoche etc.) nicht angerechnet wird. Außerdem sollte man in der Vereinbarung klarstellen, daß der gesetzliche Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Wochen nach Ablauf der gesetzlichen Karenz endet und durch den unbezahlten Urlaub nicht verlängert wird.

    LG
    Mathias

    #72817
    lealinz
    Teilnehmer

    Hallo,
    danke für die Antwort. Die DNin hat diesen Vertrag von der AK bekommen und sich dort beraten lassen. Diese meinten, dass mir als AGin keine Nachteile entstehen würden. Sie will anschließend noch in Bildungskarenz gehen, aber dann zurück kommen, wenn das Kind 3J alt ist und dann weniger Std. Wir haben mittlerweile eine sehr gute DNin als Karenzvertretung, die auch gerne bleiben möchte – wenn ich diesen Kündigungsschutz außen vor lasse, könnte ich ihr dann während dieses halben Jahres kündigen?

    LG
    M

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