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27. Februar 2011 um 21:53 Uhr #65110susannekernMitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Wie ist das mit dem Jobticket zu verstehen:
Wenn jemand 50,– Fahrtkostenvergütung vom DG erhält, dann sind diese 50,– ja jetzt SV- und auch LSt-frei!
Aber wenn ich bis letztes Jahr die 50,– nur SV-frei bekommen habe
und steuerlich ein PP berücksichten konnte, zB. jetzt 58,– oder sogar mehr,
dann habe ich jetzt ja einen Nachteil, oder verstehe ich etwas falsch?
Bitte um Aufklärung!Danke,
Susanne27. Februar 2011 um 22:19 Uhr #72548RolandTeilnehmerHallo Susanne!
Da kann ich dir gleich 2 Argumente entgegensetzen:
– Erstens muss der DG an das „Beförderungsunternehmen“ bezahlen, damit das Jobticket auch steuerfrei ist; eine Zahlung an den DN ist nach wie vor steuerpflichtiger Arbeitslohn und
– zweitens reduziert dir ja die Pendlerpauschale nur die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer – maximale Auswirkung von 50% (Spitzensteuersatz) bei deinem Beispiel mit einer PP von 58,– ergibt 29,– mehr Netto. Also fährt man dann mit den 50,– steuerfrei weit besser.LG
1. März 2011 um 8:37 Uhr #72556susannekernMitgliedHallo Roland,
danke für deine Antwort!
Das mit der Bezahlung direkt an das Beförderungsunternehmen habe ich verschwitzt!Ich überlege jetzt folgende 2 Varianten:
1) alte Regelung: DG bezahlt 50,– Fahrtkostenvergütung an den DN. Diese ist SV-frei, aber LSt-pflichtig. Daneben kann das PP LSt-minderd berüchsichtigt werden, z.B. 58,– (könnte auch mehr sein)
Das bringt dem DN (angenommen 50% Grenzsteuersatz): +50,– (Brutto) – 25,– (LSt) + 29,– (LSt-Vorteil durch PP) = + 54,–
2) neu: DG bezahlt 50,– direkt an das Beförderungsunternehmen. PP kann nicht berücksichtigt werden.
Das bringt dem DN: +50,–D.h. ich schließe daraus, es wäre günstiger, wenn der DG die FKV an den DN bezahlt, oder?
(Dies würde sich dann noch stärker auswirken, wenn sogar ein höheres PP berücksichtigt werden kann.)Was sagst du dazu? Bin schon neugierig!
Liebe Grüße,
Susanne1. März 2011 um 9:59 Uhr #72558RolandTeilnehmerHallo Susanne!
Naja.
Bei dieser Konstellation (mit dem Spitzensteuersatz) fährt er mit der alten Regelung (allerdings nur scheinbar) besser.
(Noch dazu erhöht dann der Fahrtkostenersatz auch noch das Jahressechstel und wir können mehr Sonstige Bezüge begünstigt versteuern, hihi….).ABER (Killerphrase): Er müsste sich dann um die 4,– das Jobticket kaufen können, damit’s wieder gleich ist …
Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass der DN die „Öffis“ tatsächlich benutzt, ansonsten würde ich natürlich bei der „alten“ Regelung bleiben.
Eine weitere Voraussetzung für die Neuregelung ist, dass dem Grunde nach ein Anspruch auf eine PP besteht.
LG
1. März 2011 um 10:21 Uhr #72560susannekernMitgliedHallo Roland,
ja, das mit dem Sechstel ist auch gut 🙂Wieso meinst du mit 4,– das Jobticket kaufen? Es stehen ja 54,– zur Verfügung, oder?
Mit Jobticket ist jetzt einfach die Fahrkarte (z.B. Bahn) gemeint, oder?Sehe icht das richtig, dass bei der alten Regelung, die tatsächliche Benützung eines Öffis nicht notwendig ist?
Die Frage ist, ob sich die DG es überhaupt antun, dass sie die Tickets für die DN „einkaufen“?
Das ist vielleicht dann interessant, wenn sie für viele DN gekauft werden, der DG gute Konditionen aushandeln kann
und dann auch noch den VOSt-Abzug hat …lg susanne
2. März 2011 um 12:04 Uhr #72564RolandTeilnehmerHallo Susanne!
Bau, da habe ich micht g’scheit vertan (irgendwie um die Ecke gedacht, schäme mich!).
Natürlich hat er die 54,– zur Verfügung, und du hast Recht, da fährt mit der alten Regelung besser.
Du siehst es richtig, dass bei der alten Regelung es nicht Voraussetzung ist, dass er ein öff. VKM benützt, ich kann ihm auch die fiktiven Kosten sv-frei ersetzen.
Und du hast nochmal Recht, fraglich ist wirklich, ob sich der DG das mit den Jobtickets antun will…
LG
4. März 2011 um 11:13 Uhr #72566susannekernMitgliedHallo Roland!
Danke für deine positive Rückmeldung 🙂
Kann passieren, … es gibt ja so viel zu denken in der PV, … is ja irre!
Diesmal waren halt meine grauen Gehirnzellen einmal ein bissl schneller,
gut zu wissen, dass sie noch ab und zu funktionieren 🙂Liebe Grüße und danke nochmals für´s Kontrolldenken,
Susanne -
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