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Roland aktualisiert.
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8. Februar 2009 um 12:17 Uhr #64131
corinna
TeilnehmerHallo,
wie rechnet man dieses Beispiel:
kann mir jemand weiter helfen?Abrechnung 2007
Angestellter
Gehalt bis einschließlich Juni € 3.950,00
Gehalt ab Juli € 4.100,00
Sonderzahlungen im Juni und November jeweils in der Höhe des laufenden GehaltsLG
Corinna8. Februar 2009 um 21:30 Uhr #70161Roland
TeilnehmerHallo Corinna!
J/6 im Juni = 3.950,– x 2 = 7.900,–, daher kann die SZ in Höhe von 3.950,– begünstigt abgerechnet werden.
J/6 im November:
Jänner bis Juni: 3.950,– x 6 = 23.700,–
Juli bis November: 4.100,– x 5 = 20.500,–
–> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. = 44.200,– : 11 x 2 = 8.036,36 Jahressechstel im Nov.
Daher können von der SZ in Höhe von 4.100,– „lediglich“ 4.086,36 begünstigt abgerechnet werden.
Der J/6-Überhang beträgt 13,64 Euro.LG
9. Februar 2009 um 16:10 Uhr #70168corinna
TeilnehmerHallo,
danke für deine rasche Rückmeldung, du hast mir sehr weiter geholfen.
Grüße
Corinna9. Februar 2009 um 16:40 Uhr #70169corinna
TeilnehmerHallo,
ein anderes Beispiel und zwar:
Angestellter ohne AV/AEAB
Gehalt € 3.980,00
Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
Lösung: 3.980,00
abzgl. Lst 710,15werden die 171,00 dazu gerechnet oder wie funktioniert das??
LG
Corinna9. Februar 2009 um 22:37 Uhr #70171Roland
TeilnehmerHallo Corinna!
Tut mir leid, aber ich verstehe die Frage nicht.
Kannst du das bitte präzisieren?LG
10. Februar 2009 um 14:39 Uhr #70176corinna
TeilnehmerHallo,
und zwar dieses Beispiel habe ich genau so in meinen Lernbuch stehen.
Meine Frage ist auch daher, was passiert mit den 171,00 Euro?Angestellter ohne AV/AEAB
Gehalt € 3.980,00
Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
Lösung: 3.980,00
abzgl. Lst 710,15LG
10. Februar 2009 um 22:03 Uhr #70178Roland
TeilnehmerHallo Corinna!
Bei mir würde die Lösung mit den vorhandenen Daten wie folgt aussehen:
Gehalt 3.980,00
– SV 719,19 D1 18,07% von 3.980,00
– LSt 882,23
AB 2.378,59Die Pendlerpauschale reduziert als Freibetrag die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Diese schaut wie folgt aus:Brutto 3.980,–
‚- SV 719,19
– PP 171,–
= BMGL 3.089,81Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
LG
11. Februar 2009 um 20:02 Uhr #70187corinna
TeilnehmerHallo,
also danke für deine Hilfe, es hat mir sehr weiter geholfen, ich hoffe ich bekomme eine gute Note darauf, werde es dann sehen wenn ich den Test zurück bekommen werde.
Ich werde mich melden wie es ausgefallen ist.LG
Corinna12. Februar 2009 um 15:31 Uhr #70188corinna
TeilnehmerHallo,
jetzt habe ich noch eine andere Frage,die du mir schon zwar ausgerechnet hast und zwar folgende:
Wie kommst du auf den J/6 Überhang von 13,64 Euro?LG Corinna
J/6 im Juni = 3.950,– x 2 = 7.900,–, daher kann die SZ in Höhe von 3.950,– begünstigt abgerechnet werden.
J/6 im November:
Jänner bis Juni: 3.950,– x 6 = 23.700,–
Juli bis November: 4.100,– x 5 = 20.500,–
–> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. = 44.200,– : 11 x 2 = 8.036,36 Jahressechstel im Nov.
Daher können von der SZ in Höhe von 4.100,– „lediglich“ 4.086,36 begünstigt abgerechnet werden.
Der J/6-Überhang beträgt 13,64 Euro.13. Februar 2009 um 1:06 Uhr #70193Roland
TeilnehmerHallo Corinna!
Das J/6 beträgt im Nov. 8.036,36.
Verbraucht wurde das J/6 zum Teil schon vom UZ = 3.950,–D.h. es verbleibt ein Rest von 4.086,36, der im Nov. begünstigt versteuert werden kann.
Nachdem du aber 4.100,– WR ausbezahlst, beträgt der Überhang 13,64 Euro.Alles klar?
LG
13. Februar 2009 um 18:21 Uhr #70199corinna
TeilnehmerHallo,
danke nochmal, es ist eh voll einfach,aber bin dann nicht gleich drauf gekommen.
LG Corinna
4. März 2009 um 17:10 Uhr #70257corinna
Teilnehmerhallo,
kann mir jemand bei diesen beispielen weiter helfen?
1. Bsp: Arbeiter
Lohn € 1.970,00
EIntritt 1.2.2003
Austritt 23.1.2007
Kündigung Dienstgeber
Urlaub konsumiertalso ich habe dieses Bsp. schon gerechnet, nur war es falsch.
1970:30×23= 1510,- brutto da fehlt noch UZ und WR, wie geht das?
2.Bsp.
Abrechnung 2007
Angestellter
Gehalt bis einschließlich Juni € 3.950,00
Gehalt ab Juli € 4.100,00
Sonderzahlungen im Juni bis November jeweils in der Höhe des laufenden Gehaltshabe ich so gerechnet und das war falsch lt. meinen Lehrer.
wie hoch ist die nettoauszahlung?3.950 x 2=7900
jänner bis Juni: 3.950 x 6= 23.700
juli bis november: 4100 x 5=20500
lfd. bezug von jänner bis november 44.200 : 11×2=8036,36
SZ in der Höhe von 4100= 4.086,36
Jahressechstel Übertrag beträgt € 13,643. Bsp.:
Malusberechnung
Männl. DN, geb. 23.1. 1949
Kündigung DG per 31.3.2007
Gehalt € 2800
UZ und WR in der Höhe des Gehaltshabe so gerechnet: 2800 x 140%= 3920
um 2%x3JAhre= 6% 235,20
Gesamt 4.155,20 diese aufgabe ist so falsch gelöst lt. meinen lehrerich danke im voraus
grüße
corinna5. März 2009 um 22:55 Uhr #70266Roland
TeilnehmerHallo Corinna!
In diesen Fällen sollte es dein „Lehrer“ nicht nur dabei bewenden lassen, dass die Lösungen falsch sind, sondern er sollte dir auch den richtigen Lösungsansatz zumindest „vorzeichnen“.
Wir helfen sehr gerne im Forum, allerdings bedeuten diese Beispiele für eine Antwort doch einen erheblichen Zeitaufwand.
Und wenn sie (die Beispiele) dann noch unvollständig sind, kann man auch keine „richtige“ Antwort geben.
Weiters sollte man eigentlich aktuelle Bsp. aus 2009 in einem Kurs abrechnen, da wir im Jahr 2007 noch andere SV-Sätze hatten.Hoffe auf dein Verständnis.
LG
15. Dezember 2009 um 17:29 Uhr #71179fogge
TeilnehmerHallo
Könnte bitte jamand einen Blick auf meine Rechnung werfen ob dies so korrekt gelöst ist(Lohnerhöhung im Oktober)
bezüge Brutto Jan – Sep = 2279 EUR
Okt – Nov = 2800 EURJ/6 im Juni = 2.279,00 * 2 = 4.558,00 daher kann die SZ in Höhe von 2279 begünstigt abgerechnet werden
J/6 im November
Jänner bis Juni
2.279,00*6 = 13.674,00
Juli bis November
2.279,00 * 3 = 6.837,00 Jul-Sep
2.800,00 * 2 = 5.600,00 Okt-Nov WR (SZ) =2487,4´–> Jul-Sep + Okt-Nov / 5
12.437,00 <- Bezüge Jul-Nov –> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. 26.111,00 /11 * 2 = 4747,455 Jahressechstel im Nov.
Daher können von der SZ in Höhe von 2.487,40 lediglich 2.468,45 begünstigt abgerechnet werden.Der J/6-Überhang beträgt 18,95 Euro
recht herzlichen Dank im voraus
15. Dezember 2009 um 19:15 Uhr #71180Roland
TeilnehmerHallo fogge!
Das Jahressechstel ist richtig berechnet.
Was mich stutzig macht, ist die (arbeitsrechtliche) Berechnung des Weihnachtsgeldes.
Du hast hier nicht das Stichtagsprinzip gewählt sondern eine Form der „Mischberechnung“, die ich nicht kenne und meines Erachtens nicht korrekt ist.
Ich käme bei der Mischberechnung auf eine WR von EUR 2.539,50.LG
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