Jahressechstel

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  • Autor
    Beiträge
  • #64131
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    wie rechnet man dieses Beispiel:
    kann mir jemand weiter helfen?

    Abrechnung 2007
    Angestellter
    Gehalt bis einschließlich Juni € 3.950,00
    Gehalt ab Juli € 4.100,00
    Sonderzahlungen im Juni und November jeweils in der Höhe des laufenden Gehalts

    LG
    Corinna

    #70161
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Corinna!

    J/6 im Juni = 3.950,– x 2 = 7.900,–, daher kann die SZ in Höhe von 3.950,– begünstigt abgerechnet werden.

    J/6 im November:
    Jänner bis Juni: 3.950,– x 6 = 23.700,–
    Juli bis November: 4.100,– x 5 = 20.500,–
    –> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. = 44.200,– : 11 x 2 = 8.036,36 Jahressechstel im Nov.
    Daher können von der SZ in Höhe von 4.100,– „lediglich“ 4.086,36 begünstigt abgerechnet werden.
    Der J/6-Überhang beträgt 13,64 Euro.

    LG

    #70168
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    danke für deine rasche Rückmeldung, du hast mir sehr weiter geholfen.

    Grüße
    Corinna

    #70169
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    ein anderes Beispiel und zwar:
    Angestellter ohne AV/AEAB
    Gehalt € 3.980,00
    Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
    Lösung: 3.980,00
    abzgl. Lst 710,15

    werden die 171,00 dazu gerechnet oder wie funktioniert das??

    LG
    Corinna

    #70171
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Corinna!

    Tut mir leid, aber ich verstehe die Frage nicht.
    Kannst du das bitte präzisieren?

    LG

    #70176
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    und zwar dieses Beispiel habe ich genau so in meinen Lernbuch stehen.
    Meine Frage ist auch daher, was passiert mit den 171,00 Euro?

    Angestellter ohne AV/AEAB
    Gehalt € 3.980,00
    Großes Pendlerpauschale von € 171,00 pro Monat als Freibetrag
    Lösung: 3.980,00
    abzgl. Lst 710,15

    LG

    #70178
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Corinna!

    Bei mir würde die Lösung mit den vorhandenen Daten wie folgt aussehen:

    Gehalt 3.980,00
    – SV 719,19 D1 18,07% von 3.980,00
    – LSt 882,23
    AB 2.378,59

    Die Pendlerpauschale reduziert als Freibetrag die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
    Diese schaut wie folgt aus:

    Brutto 3.980,–
    ‚- SV 719,19
    – PP 171,–
    = BMGL 3.089,81

    Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.

    LG

    #70187
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    also danke für deine Hilfe, es hat mir sehr weiter geholfen, ich hoffe ich bekomme eine gute Note darauf, werde es dann sehen wenn ich den Test zurück bekommen werde.
    Ich werde mich melden wie es ausgefallen ist.

    LG
    Corinna

    #70188
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    jetzt habe ich noch eine andere Frage,die du mir schon zwar ausgerechnet hast und zwar folgende:
    Wie kommst du auf den J/6 Überhang von 13,64 Euro?

    LG Corinna

    J/6 im Juni = 3.950,– x 2 = 7.900,–, daher kann die SZ in Höhe von 3.950,– begünstigt abgerechnet werden.

    J/6 im November:
    Jänner bis Juni: 3.950,– x 6 = 23.700,–
    Juli bis November: 4.100,– x 5 = 20.500,–
    –> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. = 44.200,– : 11 x 2 = 8.036,36 Jahressechstel im Nov.
    Daher können von der SZ in Höhe von 4.100,– „lediglich“ 4.086,36 begünstigt abgerechnet werden.
    Der J/6-Überhang beträgt 13,64 Euro.

    #70193
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Corinna!

    Das J/6 beträgt im Nov. 8.036,36.
    Verbraucht wurde das J/6 zum Teil schon vom UZ = 3.950,–

    D.h. es verbleibt ein Rest von 4.086,36, der im Nov. begünstigt versteuert werden kann.
    Nachdem du aber 4.100,– WR ausbezahlst, beträgt der Überhang 13,64 Euro.

    Alles klar?

    LG

    #70199
    corinna
    Teilnehmer

    Hallo,

    danke nochmal, es ist eh voll einfach,aber bin dann nicht gleich drauf gekommen.

    LG Corinna

    #70257
    corinna
    Teilnehmer

    hallo,

    kann mir jemand bei diesen beispielen weiter helfen?

    1. Bsp: Arbeiter
    Lohn € 1.970,00
    EIntritt 1.2.2003
    Austritt 23.1.2007
    Kündigung Dienstgeber
    Urlaub konsumiert

    also ich habe dieses Bsp. schon gerechnet, nur war es falsch.

    1970:30×23= 1510,- brutto da fehlt noch UZ und WR, wie geht das?

    2.Bsp.
    Abrechnung 2007
    Angestellter
    Gehalt bis einschließlich Juni € 3.950,00
    Gehalt ab Juli € 4.100,00
    Sonderzahlungen im Juni bis November jeweils in der Höhe des laufenden Gehalts

    habe ich so gerechnet und das war falsch lt. meinen Lehrer.
    wie hoch ist die nettoauszahlung?

    3.950 x 2=7900
    jänner bis Juni: 3.950 x 6= 23.700
    juli bis november: 4100 x 5=20500
    lfd. bezug von jänner bis november 44.200 : 11×2=8036,36
    SZ in der Höhe von 4100= 4.086,36
    Jahressechstel Übertrag beträgt € 13,64

    3. Bsp.:
    Malusberechnung
    Männl. DN, geb. 23.1. 1949
    Kündigung DG per 31.3.2007
    Gehalt € 2800
    UZ und WR in der Höhe des Gehalts

    habe so gerechnet: 2800 x 140%= 3920
    um 2%x3JAhre= 6% 235,20
    Gesamt 4.155,20 diese aufgabe ist so falsch gelöst lt. meinen lehrer

    ich danke im voraus

    grüße
    corinna

    #70266
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Corinna!

    In diesen Fällen sollte es dein „Lehrer“ nicht nur dabei bewenden lassen, dass die Lösungen falsch sind, sondern er sollte dir auch den richtigen Lösungsansatz zumindest „vorzeichnen“.
    Wir helfen sehr gerne im Forum, allerdings bedeuten diese Beispiele für eine Antwort doch einen erheblichen Zeitaufwand.
    Und wenn sie (die Beispiele) dann noch unvollständig sind, kann man auch keine „richtige“ Antwort geben.
    Weiters sollte man eigentlich aktuelle Bsp. aus 2009 in einem Kurs abrechnen, da wir im Jahr 2007 noch andere SV-Sätze hatten.

    Hoffe auf dein Verständnis.

    LG

    #71179
    fogge
    Teilnehmer

    Hallo
    Könnte bitte jamand einen Blick auf meine Rechnung werfen ob dies so korrekt gelöst ist

    (Lohnerhöhung im Oktober)

    bezüge Brutto Jan – Sep = 2279 EUR
    Okt – Nov = 2800 EUR

    J/6 im Juni = 2.279,00 * 2 = 4.558,00 daher kann die SZ in Höhe von 2279 begünstigt abgerechnet werden

    J/6 im November

    Jänner bis Juni

    2.279,00*6 = 13.674,00

    Juli bis November

    2.279,00 * 3 = 6.837,00 Jul-Sep
    2.800,00 * 2 = 5.600,00 Okt-Nov WR (SZ) =2487,4´–> Jul-Sep + Okt-Nov / 5
    12.437,00 <- Bezüge Jul-Nov –> daher laufende Bezüge von Jan. – Nov. 26.111,00 /11 * 2 = 4747,455 Jahressechstel im Nov.
    Daher können von der SZ in Höhe von 2.487,40 lediglich 2.468,45 begünstigt abgerechnet werden.

    Der J/6-Überhang beträgt 18,95 Euro

    recht herzlichen Dank im voraus

    #71180
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo fogge!

    Das Jahressechstel ist richtig berechnet.
    Was mich stutzig macht, ist die (arbeitsrechtliche) Berechnung des Weihnachtsgeldes.
    Du hast hier nicht das Stichtagsprinzip gewählt sondern eine Form der „Mischberechnung“, die ich nicht kenne und meines Erachtens nicht korrekt ist.
    Ich käme bei der Mischberechnung auf eine WR von EUR 2.539,50.

    LG

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