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  • #64140
    ecc
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    Ich arbeite als Angestellter im Außendienst, benutze in meinem Haus einen Raum ausschließlich als Homeoffice, weiters stehen meine Arbeitsmaterialien für einen Zeitraum für ca. 26 Wochen im Jahr auf 8m² in meinem Keller, die Lagerfläche ist das Problem.
    Für mein Firmenauto bezahle ich € 280,99 Sachbezug (bis 6.000tkm/Jahr) im Monat.

    -) Meine Frage ist ob ich vom DG eine Miete für die Lagerfläche verlangen kann? (Miethöhe?)
    -) Variante wäre die Arbeitsmaterialien im Auto zu belassen und keinen Sachbezug mehr zu bezahlen, da Privatfahrten nicht mehr möglich wären.
    -) Home office: kann ich beim Finanzamt im Zuge der Dienstnehmer-Veranlagung Kosten berücksichtigen?

    Habt ihr Infos für eine Lösung?

    lg

    #70204
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo ecc!

    Frage 1: Das ist alleine Verhandlungssache zwischen AG und AN, prinzipiell ist es möglich.
    Frage 2: Ob ein Sachbezug anfällt, hängt nicht von den mitgeführten Arbeitsmaterialien ab, sondern ob du den PKW (auch) privat benützt, v.a. z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte.
    Frage 3: Werbungkosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer werden von der Finanz nur dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Leider wird vermutlich dein Mittelpunkt der Tätigkeit das Fahrzeug sein.

    LG

    #70211
    ecc
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    zunächst vielen dank für die Hilfe!

    zu Punkt 2: die Fahrten vom Wohnort zum Firmenbüro sind mit dem Besuch eines Kunden dazwischen verbunden, bzw. werden dort Unterlagen abgeholt etc.
    zu Punkt 3: ca. 50% der Zeit werden im Auto verbracht bzw. bei Terminen, den Rest im Home office, d.h. das Firmenbüro „sehe“ ich 2mal pro Jahr.

    lg

    #70215
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo ecc!

    Nochmals zu Punkt 2: Der Besuch eines Kunden (auf dem Weg ins Firmenbüro) ist leider unerheblich. Wenn du allerdings im Firmenbüro tatsächlich lediglich Unterlagen abholst, ist es keine Privatfahrt. Wenn ansonsten auch keine Privatfahrten anfallen, ist tatsächlich kein Sachbezug anzusetzen.

    Zu Punkt 3: Dann würde ich es auf alle Fälle mit Werbungskosten probieren. Lege dir eine Strategie zurecht, wenn die Finanz diese Werbungskosten überprüfen will.

    LG

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