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    Beiträge
  • #64362
    tomtom
    Mitglied

    Hallo,

    Dn verdient von Jänner bis Mai 400 Euro und ab Juni 1000 Euro.

    KV sieht einen Monatsgehalt vor. Muss ich ihm jetzt im Juni die vollen 1000 geben oder kann ich einen 12 Monatsschnitt für die UZ nehmen?

    Also UZ und WR bis Mai auf Basis 400

    Und den Rest UZ und WR auf Basis 1000.

    Möglichkeit 2

    UZ auf Basis 1000 und WR dann im November auch auf Basis 1000.

    Wie macht man das richtig?

    #70674
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo tomtom,

    es gibt mehrere Möglichkeiten. Es kommt darauf an, was der KV aussagt:

    – wenn lt. KV das Stichtagsprinzip gilt, und die 1000 € ab Juni sind für eine Vollzeitbeschäftigung (Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit), beträgt der UZ 1000 €
    – wenn die 1000 € für eine Teilzeitbeschäftigung sind (unterschiedliches Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung), nimmst Du den Durchschnittszeitraum lt. KV,
    ansonsten den Durchschnitt der letzten 3 Monate oder bei saisonalen Schwankungen den Durchschnitt der letzten 12 Monate
    – in allen übrigen Fällen kannst Du den Durchschnitt für das Kalenderjahr nehmen

    LG
    Mathias

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