Güterbeförderung !!!!

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  • #63039
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo Liebe Kollegin/Innen! 😀

    Ich habe leider einige Klienten in der Güterbeförderung, einen dabei sehr komplizierten vielleicht ist jemand ein Profi auf diesem Gebiet mein Klient möchte folgende Fragen beantwortet haben :

    1. Wenn ein Fahrer einen anderen Fahrer z. B. von Kärnten mit nach Hause nimmt, weil dieser den LKW dort übers Wochende stehen lassen muss, gilt die Zeit des Beifahrers als Ruhezeit oder als Einsatzzeit?

    2. Unsere Fahrer sind 5 Tage / 40 Std. angemeldet. Stunden die am Samstag entstehen, werden wie abgerechnet? Normal, 50% oder 100%?

    3. Welchen Unterschied gibt es bei der Bezahlung, bzw. gibt es überhaupt Unterschiede, wenn ein Fahrer mit einer 5-Tage -Woche oder
    6-Tage-Woche angemeldet ist?

    vielleicht kann mir jemand kurz und bündig eine Antwort geben!!??

    Herzlichen Dank im Voraus!

    glg

    #67828
    Patrick
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    1. Ich denke der Fahrer müsste, wenn er nicht nachhause mit genommen wird, in Ktn bleiben!? Und deshalb wird man ihm die Zeit bis zur Firma/Hause bezahlen müssen. Aber man kann ihn auf der Strecke ja als 2ten Fahrer einsetzten, sollte es Notwendig sein.
    Falls du die Ruhezeit im Bezug auf das KFgesetz gemeint hast, so ist laut KV, diese auf Verlangen des Lenkers am Aufenthaltsort des Fahrzeuges oder am Heimatort des Lenkers zu gewähren. Grundsetzlich muss während der Ruhezeit aber nur ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung stehen. Ob das Fzg stehen muss oder nicht, solltest du bei einer Fahrschule od. ähnlichen erfragen.
    2. und 3. Anmelden würde ich immer als 6 Tage Woche, die Stunden bleiben die gleichen => also auch die Bezahlung. Samstag bezahle ich so normal, ÜSt 50%.

    Liebe Grüße, Patrick

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